Stadt Zürich kämpft vor Gericht für Querung der Rosengartenstrasse
Die Stadt Zürich wehrt sich gegen das Nein des Kantons zu neuen Fussgängerstreifen an der Rosengartenstrasse. Sie hat am Mittwoch den Gang ans Verwaltungsgericht angekündigt. Beim geforderten Tempo 30 akzeptiert die Stadt den kantonalen Entscheid hingegen.
(Keystone-SDA) Die Stadt Zürich zieht den Entscheid der Zürcher Kantonsregierung zu zwei geplanten Übergängen an der Rosengartenstrasse weiter. Dies hat der Zürcher Stadtrat am Mittwoch in einer Medienmitteilung bekannt gegeben.
Der Regierungsrat hatte das Strassenbauprojekt Ende September gestoppt. Die kantonale Exekutive begründete das damit, dass das Projekt mit übergeordneten kantonalen Interessen nicht vereinbar und deshalb nicht zu genehmigen sei.
Der Regierungsrat befürchtet durch die zusätzlichen Haltevorgänge mehr Stau auf der stark befahrenen Rosengartenstrasse. Begünstigt werde dieser zudem durch die bereits vorhandene hohe Verkehrsbelastung und einer Steigung der Strasse von rund acht Prozent.
Unterführungen hindernisfrei ausbauen
Als einseitig und teilweise unzutreffend erachtet der Stadtrat hingegen die Argumente des Regierungsrats. Von den neuen, ebenerdigen Querungen sollen Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende und vor allem Menschen mit Behinderungen profitieren. Die bestehenden Unterführungen mit steilen Rampen und Treppen benachteiligen diese stark.
Als weder zeitgemäss noch gefahrlos erachtet die FDP die Idee der Stadt. Die FDP fordert deshalb «machbare Verbesserungen» und schlägt vor, die bestehenden Unterführungen an der Rosengarten-Achse aufzuwerten, respektive auszubauen, wie die Partei am Mittwoch mitteilte. Eine eingereichte Motion der FDP habe zum Ziel, alle drei Unterführungen hindernisfrei zu machen und eine oder mehrere sollen direkt mit dem Velo befahrbar werden.
Stadt strebt weiter Tempo 30 an
Parallel zum Strassenbauprojekt ist auf der Rosengarten- und Bucheggstrasse eine Temporeduktion von 50 auf 30 km/h vorgesehen. Auch gegen diesen Wunsch der Stadt sprach sich der Regierungsrat ausgesprochen. Das Lärmproblem bleibe damit weiter ungelöst, schreibt die Stadt Zürich. Dennoch verzichtet sie in diesem Punkt auf einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht.
Laut eines städtischen Gutachtens aus dem Jahr 2020 habe eine Temporeduktion keine Folgen auf die Kapazität der Strassen und des Verkehrs ausserhalb der Stadt. Doch wurden die möglichen Auswirkungen des Strassenbauprojekts damals noch nicht berücksichtigt. Zudem hat der Kanton seit dem 1. Juni, wegen der Annahme der «Mobilitätsinitiative» an der Urne, die Hoheit über Geschwindigkeitsanordnungen auf Strassen mit überkommunaler Bedeutung.
Aus diesen Gründen schätzt die Stadt Zürich die Erfolgschancen vor Gericht als gering ein. Sie hält aber weiterhin am Temporeduktionsziel fest. Täglich fahren durchschnittlich 55’000 Motorfahrzeuge über die Rosengarten- und Bucheggstrasse. Die Achse führt mitten durch das dicht besiedelte Wohngebiet von Wipkingen und schneidet das Quartier in zwei Teile.
Entlang der Achse leben rund 3000 Anwohnerinnen und Anwohner über dem Lärm-Immissionsgrenzwert, 1000 sogar über dem Alarmwert, heisst es in der Mitteilung der Stadt. Die Einführung von Tempo 30 auf dieser Strecke wäre eine wirksame Lärmschutzmassnahme, ist die Stadt überzeugt.
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