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Suva kürzt jährlich 250 waghalsigen Freizeitsportlern Leistungen

Vor dem riskanten Sprung von der Felskante in die Tiefe noch das Kleingedruckte in der Nichtberufsunfallversicherung nachlesen, empfiehlt die Schweizerische Unfallversicherung (Suva) allen Risikosportlerinnen und -sportlern. (Themenbild) KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Suva kürzt oder verweigert jährlich bis zu 250 Waghalsigen Versicherungsleistungen. Sie empfiehlt einen Blick in den persönlichen Versicherungsschutz, bevor man beim Base-Jumping oder Downhill-Biking Kopf und Kragen riskiert.

Auch wer zum Beispiel eine schwierige Bergtour im Alleingang, bei schlechtem Wetter und trotz Warnung durch erfahrene Bergsteiger unternimmt, dem kann die Schweizerische Unfallversicherung (Suva) Geldleistungen verweigern. Daran erinnerte sie am Dienstag im Zusammenhang mit der Ausübung gefährlicher Sommeraktivitäten in der Freizeit.

Mit Leistungskürzungen bei Nichtberufsunfällen muss auch rechnen, wer verunfallt, wenn er oder sie den Kopfsprung von einem Felsen in den Rhein übt, ohne den Grund des Flusses zu sehen. Auch zwei Freundinnen, die eine anspruchsvolle Kletterpartie unternehmen, obwohl sie wenig Kenntnisse vom Klettern haben und mit mangelhafter Ausrüstung unterwegs sind, dürfen sich über eine Leistungskürzung nicht wundern, wenn ihnen etwas zustösst.

Prämienzahler schützen

Die meisten Kürzungen betreffen laut Mitteilung aber Unfälle in den Sportarten Motocross, Downhill-Biking, Kampfsport oder beim Schneesport abseits der markierten Pisten. Laut Gesetz kann die Suva bei Unfällen in sogenannten Wagnis-Sportarten die Geldleistungen um mindestens die Hälfte kürzen, in besonders schweren Fällen kann sie die Leistungen sogar verweigern. Nicht kürzen darf die Suva bei den Kosten für Rettung, Behandlung, Medikamente oder Transporte.

Als Wagnisse gelten Handlungen, mit denen Versicherte sich einer besonders grossen Gefahr aussetzen, ohne dass sie Vorkehrungen treffen, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass herabsetzen. Insgesamt geht es laut Suva darum, die Prämienzahler vor unzumutbaren Belastungen zu schützen.

Absolute und relative Wagnisse

Die Suva unterscheidet dabei zwischen absoluten und relativen Wagnissen. Der Katalog der absoluten Wagnisse umfasst namentlich Autocross-, Motocross- und Motorbootrennen, Kart-Fahren über 100 km/h, Base-Jumping, Vollkontakt-Wettkämpfe wie Boxen, bewusstes Zertrümmern von Glas, Downhill-Biking, Quadrennen, wettkampfmässiges Rollbrettfahren oder Tauchen in mehr als 40 Metern Tiefe.

Relative Wagnisse sind Bergsteigen, Klettern oder Schneesportaktivitäten abseits markierter Pisten, Gleitschirm- und Hängegleiterfliegen bei ungünstigen Windbedingungen oder die schwerwiegende Missachtung der üblichen Gebote wie ungenügende Ausrüstung, mangelnde Erfahrung oder Missachtung von schlechtem Wetter.

Mehrmals üben vor dem “Ernstfall”

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann im Zweifelsfall eine Zusatzversicherung für gefährliche Sportarten abschliessen. Die Suva empfiehlt zudem, immer geprüfte Ausrüstungen zu verwenden, sich von ausgebildeten Fachpersonen instruieren zu lassen, wenn die Sportart neu ist, sich über das richtige Verhalten in Gefahrensituationen zu informieren und mehrmals zu üben, bevor man sich an den “Ernstfall” heranwagt.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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