The Swiss voice in the world since 1935

Töchter sollen nach Messerangriff auf Mutter Genugtuung erhalten

Keystone-SDA

Zwei Töchter einer Frau, die bei einem Messerangriff schwer verletzt wurde, haben Anspruch auf eine Angehörigengenugtuung gemäss Opferhilferecht. Zu diesem Schluss kommt das bernische Verwaltungsgericht.

(Keystone-SDA) Es hiess die Beschwerden der beiden Töchter gut und wies die Fälle an die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zurück. Diese muss nun die Höhe der Genugtuung festlegen.

Die Mutter war 2016 im Windfang ihres Wohnblocks von ihrem damaligen Lebenspartner angegriffen worden. Sie erlitt Schnitt- und Stichverletzungen und schwebte in Lebensgefahr. Bis heute leidet sie unter schweren körperlichen und psychischen Folgen.

Die Töchter waren zum Zeitpunkt der Tat 17 und 13 Jahre alt. Die ältere fand ihre schwer verletzte Mutter und blieb bei ihr, bis die Rettungskräfte eintrafen. Beide Töchter entwickelten eine posttraumatische Belastungsstörung, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Das Verwaltungsgericht hielt fest, dass die Tat ihre persönliche Entwicklung und Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt habe. Zudem hätten sich die familiären Rollen teilweise umgekehrt: Die Töchter seien mit zusätzlicher Verantwortung für ihre Mutter konfrontiert gewesen.

Die Betroffenheit gehe deutlich über das hinaus, was Angehörige bei einer schweren Verletzung üblicherweise erlebten, befand das Gericht. Sie sei mit der Belastung nach dem Verlust der Mutter vergleichbar. Damit sei der Anspruch auf Angehörigengenugtuung erfüllt.

Der Täter war 2021 wegen versuchten Mordes und mehrfacher Vergewaltigung zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft