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Tubaspieler fordert Freispruch vor Bezirksgericht Uster ZH

Tubist fordert Lärmmessungen vor einem Zürcher Gericht
Tubist fordert Lärmmessungen vor einem Zürcher Gericht Keystone-SDA

Tubaspieler Bruno Puricelli hat am Dienstag vor Gericht einen Freispruch gefordert. Er habe nie gegen die Polizeiverordnung verstossen. Im Übrigen gehe es nicht, dass er wegen einer Person nicht mehr spielen dürfe.

(Keystone-SDA) «Es ist immer die gleiche Person, die sich bei der Polizei meldet», sagte der 71-Jährige vor Gericht überzeugt. Er nehme an, dass es auch diese Frau gewesen sei, die ihn einmal vor Ort angesprochen habe.

«Wie eine Furie ist die auf mich los», sagte der passionierte Tubaspieler aus Maur ZH. Sie könne nicht in Ruhe frühstücken, habe sie ihm gesagt. «Die hat sich unmöglich benommen.» Im Quartier lebten 200 Personen, aber niemand anders beschwere sich.

Es gebe zwar noch rund 20 Unterschriften von Nachbarn, die der Gemeinde abgegeben worden seien sowie ein Schreiben eines Ex-Gemeinderates. «Die Unterschriften kommen nur aus den neu gebauten Häusern dort», sagte Puricelli. Und der Ex-Gemeinderat habe ihm nie direkt etwas gesagt.

Fünf Beschwerden angeklagt

Warum er generell gerne draussen spielt, beantwortete der Musiker zwar nicht. Das Schützenhaus suche er aber jeweils auf, wenn sein Stammplatz bei einer Waldhütte besetzt sei. Diese kann etwa für Feste gemietet werden.

Im fraglichen Zeitraum zwischen 1. August 2025 und Ende März 2026 gab es fünf Beschwerden bei der Polizei, die nun vor Gericht landeten. Nur beim letzten Mal stellte die Polizei dem 71-Jährigen nach seinen Angaben eine Busse in Aussicht. Zuvor habe es stets geheissen, er solle einfach aufhören zu spielen.

Er spiele nur draussen, wenn es warm sei, sagte der Tubaspieler. «Vielleicht vier bis fünf mal pro Sommer.» Wenn er am 1. August spiele, sei seine Tuba doch der kleinste Lärm bei all den Raketen, die normalerweise hochgehen. Auch am ruhigen 1. August 2026 spielte er draussen – seine Tuba wurde daraufhin beschlagnahmt.

Das Gericht will das Urteil ab 16.15 eröffnen.

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