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Urner Landrat will vorläufig Aufgenommenen Stipendien gewähren

Keystone-SDA

Im Kanton Uri sollen auch vorläufig aufgenommene Personen Anspruch auf kantonale Ausbildungsbeiträge erhalten. Das Kantonsparlament hat am Mittwoch eine entsprechende Revision der Stipendienverordnung ohne Gegenstimme gutgeheissen.

(Keystone-SDA) Auslöser der Revision war unter anderem die Motion «Gerechte Bildungschancen für alle» von Chiara Gisler (SP), die im Kantonsparlament 2024 erheblich erklärt worden war. Die Regierung überarbeitete daraufhin die Grundlagen für die Ausbildungsbeiträge.

Die wichtigste Änderung betrifft die Zahl der Beitragsberechtigten. So können neu auch vorläufig aufgenommene Personen mit Ausweis F von Beiträgen profitieren. Sie werden bei den Stipendien den anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt.

In einem weiteren Schritt soll dereinst auch das Stipendienreglement angepasst werden. Dabei sollen die finanziellen Ansätze an die Teuerung angepasst werden. Zudem wird die Berechnung von Beiträgen vereinfacht, etwa durch Pauschalen bei den Reisekosten oder einen Freibetrag bei berufsbegleitenden Ausbildungen.

Damit will der Kanton Uri unter anderem die Rückgänge bei den ausbezahlten Stipendien bremsen. Laut dem Bericht der Regierung sind die vom Kanton ausbezahlten Stipendiengelder von 2018 bis 2024 um knapp 53 Prozent gesunken. Ein Grund der Rückgänge dürfte laut der Regierung die Ausweitung des Angebots auf dem Hochschulplatz Luzern sein, der es immer mehr Urner Studierenden ermöglicht, zwischen ihrem Wohn- und Ausbildungsort zu pendeln.

Keine Widerstände

Das Geschäft gab am Mittwoch wenig zu reden. Sämtliche Fraktionen unterstützten das Anliegen. Nino Arnold sagte namens der SP-/Grüne-Fraktion, Stipendien seien ein wichtiges Instrument für die Chancengerechtigkeit. Loa Wild (GLP) sagte, Bildung dürfe nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Mahnende Worte gab es trotz Zustimmung von Fabio Affentranger (SVP). Jede der jüngsten Revisionen im Bildungsbereich habe zu höheren Kosten geführt. Auch in der Bildung müsse man deshalb «auf die Kosten schauen».

Die Stipendienverordnung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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