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Verantwortliche eines Pflegeheims stehen in Appenzell vor Gericht

Keystone-SDA

Am Bezirksgericht Appenzell müssen sich zwei Verantwortliche eines Alterszentrums wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Ein demenzkranker Mann entfernte sich unbemerkt aus dem Heim. Dabei wurde er von einem Zug erfasst und tödlich verletzt.

(Keystone-SDA) Der 77-Jährige stand im ersten Stock vor der Schiebetür zum Balkon und schob sie auf und wieder zu. Regelmässig äusserte er den Wunsch, wegen seines Heimwehs zurück zu seiner Frau nach Hause gehen zu wollen.

Seit mehr als einem Jahr lebte der Mann in einer Demenzabteilung eines Pflegeheims im Kanton Appenzell Innerrhoden. Das geht aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervor. Zuvor wurde bei ihm eine mittelschwere Alzheimer-Demenz diagnostiziert.

Der tragische Unfall

Niemand bemerkte, wie der Mann am 1. Februar 2021 zwischen 18.00 und 18.10 Uhr die zu jenem Zeitpunkt offen geführte Demenzabteilung verliess. In Finken, einer Trainerhose und einem Pullover öffnete er die Tür des Haupteingangs und lief davon. Eine Betreuerin der Abteilung kümmerte sich zu dieser Zeit um eine Bewohnerin, die von Angstzuständen geplagt wurde.

Unmittelbar darauf fiel der Betreuerin die Abwesenheit des Mannes auf. Sie rief nach ihm, hielt Ausschau bei den Toiletten, eilte in den Keller – doch sie fand ihn nirgends. Daraufhin leitete sie eine Suchaktion ein, alarmierte die Leiterin der Demenzabteilung, die wiederum den Heimleiter anrief.

Auf dem Schotter Richtung Appenzell

Draussen stapfte der Mann in seinen Finken durch den Schnee. Er ging zu den nahegelegenen Gleisen der Appenzeller Bahnen. Dann lief er auf dem Schotter in Richtung Appenzell.

Auf diesem Weg entfernte er sich bereits rund 250 Meter vom Heim weg, hält die Anklageschrift fest. Er befand sich mitten auf den Gleisen, als sich von hinten ein Zug der Appenzeller Bahnen näherte und ihn erfasste.

Anklage fordert Freiheitsstrafen

Am 24. März müssen sich zwei damalige Verantwortliche des Alterszentrums vor Gericht verantworten. Die Appenzeller Staatsanwaltschaft wirft sowohl der Leiterin der Demenzabteilung als auch dem Heimleiter fahrlässige Tötung vor. Sie fordert, die beiden Angeklagten seien mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 beziehungsweise 14 Monaten zu bestrafen.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert mit fehlenden Sicherheitsmassnahmen, die aufgrund der Desorientiertheit und der damit verbundenen Weglaufgefahr von Demenzerkrankten bestanden hätten. Beide Beschuldigte seien zu baulichen und organisatorischen Vorsichtsmassnahmen verpflichtet gewesen. Doch sie hätten es unterlassen, solche zu treffen.

Die Anklageschrift hält fest, dass der Mann einen starken Bewegungsdrang hatte und «weglaufgefährdet» gewesen sei. Ausserdem sei bekannt gewesen, dass er gegenüber dem Pflegepersonal mehrfach die Absicht geäussert habe, zurück in sein früheres Zuhause zu gehen. Als Privatkläger ist der engste Familienkreis des Verstorbenen aufgeführt. Die Angehörigen behalten sich Zivilforderungen vor.

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