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Von KI verfasste Eingaben als Problem für St. Galler Behörden

Keystone-SDA

Meldungen über eine Flut von KI-Eingaben bei verschiedenen Behörden haben zwei St. Galler Kantonsratsmitglieder der Mitte aufgeschreckt. Sie verlangen von der Regierung Auskünfte über das Ausmass des Problems bei Behörden und Gerichten.

(Keystone-SDA) Das Verfassen von Eingaben oder Beschwerden, die sich an Amtsstellen oder Gerichte wenden, fällt vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht leicht. Sie werden unter anderem von den jeweiligen Fachsprachen abgeschreckt, mit denen beispielsweise Entscheide von Bauverfahren kommuniziert werden.

Da ist es allenfalls naheliegend, sich Unterstützung bei der Künstlichen Intelligenz (KI) zu holen. Mit wenigen Klicks lassen sich mit Chat GPT, Claude, Gemini und Co. umfangreiche Eingaben im gewünschten juristischen Jargon generieren. Das Angebot an spezialisierten Anwendungen wird immer grösser.

Auf dem Markt stehe beispielsweise «Objector AI» bereit, eine Anwendung, die explizit für Einwände in Planungsverfahren entwickelt worden sei, heisst es im neuen Vorstoss der beiden Mitte-Kantonsräte Michael Schöbi und Daniel Grünenfelder. Diese KI ist allerdings spezialisiert auf das britische Baurecht und lässt sich in der Schweiz kaum einsetzen.

Die Parlamentarier verweisen auf verschiedene Medienberichte zu den Auswirkungen solcher Apps. Dort heisse es etwa, dass bei Sozialgerichten in Bayern im ersten Halbjahr 26 Prozent mehr Klagen eingegangen seien. Arbeitsgerichte in Grossbritannien sollen wegen künstlich generierter Klagen auf vier Jahre hin ausgebucht sein.

«Ausufernd und wenig fundiert»

Werden staatliche Stellen mit Eingaben geflutet, so könnten berechtigte, wirtschaftlich wichtige und existenzielle Anliegen von Privatpersonen, aber auch von Gewerbebetrieben und Arbeitgebern «nicht mit der erforderlichen Effizient bearbeitet und entschieden werden», heisst es im Vorstoss.

Die Folgen zeigen sich etwa bei Gerichten im Kanton Thurgau. Diese sähen sich vermehrt mit KI-generierten Eingaben von Laien konfrontiert, «die sehr ausufernd und wenig fundiert» seien, stellte die Kommission fest, die sich mit dem Rechenschaftsbericht des Obergerichts befasste. Solche Eingaben müssten aber trotzdem eingehend geprüft werden.

Der «Beobachter» berichtete letzthin über ein Bundesgerichtsurteil vom Juni 2026, in dem eine Beschwerde abgewiesen wurde, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllte. Der Beschwerdeführer habe es unterlassen, in seinen beiden «offensichtlich mit sogenannter künstlicher Intelligenz (KI) verfassten, viele generische Aussagen enthaltenden Eingaben» konkret auf die vorinstanzlichen Erwägungen einzugehen, hielt das Bundesgericht im Urteil wörtlich fest.

«Fast Track» für wichtige Projekte

Die beiden St. Galler Kantonsräte wollen nun von der Regierung wissen, wie sich die Zahlen der Eingaben, Klagen und Einsprachen in den letzten Jahren entwickelt haben. «Ist eine Zunahme, vor allem von mutmasslich KI-generierten oder -unterstützten Eingaben, bereits feststellbar?»

Die Regierung soll auch erklären, welche Strategien Kanton und Gemeinden verfolgen, um dem Phänomen von Masseneingaben zu begegnen.

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