Besteuerung von Wohneigentum: Expertenkommission befürwortet Systemwechsel
In der Schweiz soll der Eigenmietwert künftig nicht mehr besteuert werden; Schuldzinsen und Unterhaltskosten sollen im Gegenzug nicht mehr abzugsfähig sein. Dies schlägt eine von Finanzminister Kaspar Villiger eingesetzte Expertenkommission vor.
In der Schweiz soll der Eigenmietwert künftig nicht mehr besteuert werden; Schuldzinsen und Unterhaltskosten sollen im Gegenzug nicht mehr abzugsfähig sein. Diesen konsequenten Systemwechsel schlägt eine von Finanzminister Kaspar Villiger eingesetzte Expertenkommission vor.
Der Kommissionsbericht wurde von Bundesrat Villiger an die Mitglieder der eidgenössischen Räte und an die zuständigen kantonalen Instanzen weitergeleitet. Er soll zur Entscheidfindung beitragen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Freitag (14.04.) mitteilte.
Für die konsequente Lösung
Die Experten von Bund und Kantonen schlagen vor, gleichzeitig mit dem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung sowohl den Schuldzinsen- wie auch den Unterhaltskostenabzug auszuschliessen. Verworfen wurden drei andere Modelle, die mit mehr oder weniger grossen Steuerausfällen einen oder beide Abzüge weiterhin zugelassen hätten.
Der vollständige Systemwechsel ergäbe bei der direkten Bundessteuer Mehrerträge von 120 bis 150 Millionen. Um diesen Betrag höher ausgefallen wäre der Ertrag 1997/98, wenn das neue System damals bereits gegolten hätte. Nicht berücksichtigt ist dabei allerdings die Reaktion der Steuerpflichtigen auf den Wechsel.
Der Mehrertrag rührt daher, dass vor allem in den höheren Einkommensklassen die Schuldzinsen und die Unterhaltskosten den Eigenmietwert übertreffen. Nicht beziffern können die Experten die finanziellen Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden. Je nach Kanton reicht die Spannweite von minus 50 bis plus 50 Millionen.
Auch das Eigentum fördern
Nur 30 Prozent der Steuerpflichtigen wohnen heute in den eigenen vier Wänden. Der Systemwechsel allein werde zur Förderung des Wohneigentums nichts beitragen, halten die Experten fest. Sie schlagen deshalb vor, Ersterwerbern in den ersten zehn Jahren noch einen von 100 auf 10 Prozent sinkenden Schuldzinsenabzug zu gewähren.
Der direkten Bundesteuer entgingen so rund 160 Millionen. Dadurch würde der Systemwechsel insgesamt ertragsneutral, wie dies Villiger ausdrücklich vorgegeben hatte. Damit der Übergang nicht zu abrupt ausfällt, sollen die Hauseigentümer während höchstens drei Jahren ab dem Inkrafttreten zwischen dem alten und dem neuen Regime wählen dürfen.
Flankierende Massnahmen braucht es auch bei den Zweitwohnungen, weil der Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung insbesondere für die Ferienkantone massive Ausfälle brächte. Helfen könnten sich die Kantone nach Einschätzung der Experten mit einer Liegenschafts- oder Vermögensteuer oder mit einer Wohngebühr (taxe d’habitation) nach ausländischem Muster.
Hintergrund des Systemwechsels
Der Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums steht auf der politischen Agenda, seit Volk und Stände im Februar 1999 die Initiative «Wohneigentum für alle» abgelehnt haben. Das Volksbegehren schlug massive Steuervergünstigungen vor, die Regierung, Parlament und Souverän zu weit gingen.
Demgegenüber ist der Systemwechsel kaum umstritten. Der Bundesrat sieht ihn bereits in seinem Steuerreformpaket vor, das er Mitte März präsentiert hat. Auch er will die – von ihm auf 200 Millionen bezifferten – Mehreinnahmen gezielt zur Förderung des Neuerwerbs von Wohneigentum einsetzen.
Die Expertenkommission stand unter der Leitung von Peter Agner von der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Ihr gehörten je vier Vertreter der Steuerverwaltungen von Bund und Kantonen an.
swissinfo und Agenturen
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