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Wittwerrente: Schweiz zweitinstanzlich vom EGMR verurteilt

Die Schweizer Gesetzgebung zur Wittwerrente ist laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte diskriminierend. (Symbolbild) KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Schweiz verstösst mit ihrer Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Wittwerrente gegen das Diskriminierungsverbot. Dies hat die grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg entschieden.

Konkret ging es um einen Witwer aus dem Kanton Appenzell-Ausserrhoden, der nach Erreichen der Volljährigkeit der jüngeren Tochter keine Rente mehr erhielt.

Der Fall wurde auf Antrag der Schweiz von der Grossen Kammer und damit der zweiten Instanz des EGMR im Juni 2021 verhandelt. Diese bestätigt in ihrem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Entscheid der kleinen Kammer.

Die grosse Kammer hält in ihrem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest, dass der Witwer sich zur Sicherung seiner Existenzgrundlage in der gleichen Situation befand, wie viele Witwen nach dem Erreichen der Volljährigkeit des jüngsten Kindes. Dennoch sei er anders behandelt worden, womit in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens eine Diskriminierung vorliege.

Unterdessen hat sich das Schweizer Parlament daran gemacht, die bisherige Gesetzgebung zu ändern. So soll die heutige Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern beseitigt werden.

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