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Zürcher Gericht verurteilt 51-Jährigen wegen Schüssen auf Polizei

Keystone-SDA

Nächtliche Schüsse auf Polizisten, politische Verstrickungen und ein riesiges Polizeiaufgebot: Der Prozess in Dielsdorf blieb rätselhaft. Das Bezirksgericht hat den nordmazedonischen Beschuldigten am Mittwoch zu zwölf Jahren und zwei Monate Freiheitsstrafe verurteilt.

(Keystone-SDA) Warum stand eine Person im Januar 2024 mit schussbereiter Waffe in einem Wohnquartier in Watt im Zürcher Unterland? Wieso schoss sie sofort, als Polizisten sie kontrollieren wollten? Diese Fragen blieben am Prozess gegen einen 51-Jährigen am Bezirksgericht Dielsdorf offen. Denn der Beschuldigte sagte am Montag bloss, dass er nicht geschossen habe und nicht vor Ort gewesen sei. Die Staatsanwältin sagte, es gehe am Prozess nicht darum, dies zu klären.

Der Verteidiger des Nordmazedoniers referierte am Montag über dessen politische Hintergründe. So habe der frühere Polizist in Deutschland Asyl erhalten. Dies weil er in Nordmazedonien verdächtigt worden sei, zusammen mit Geheimdienstlern und Militärs Staatsgeheimnisse verkauft zu haben. «Sein jahrelanger Konflikt mit den Behörden ist dokumentiert.»

Wollte der Verteidiger auf den Grund für das massive Polizeiaufgebot hinwiesen? Eine Erklärung für den Vorfall sollte das Vorleben des Nordmazedoniers nicht sein. Es ging dem Verteidiger nur darum zu zeigen, warum sein Mandant gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft kaum Aussagen gemacht hatte. Auch vor Gericht blieb er wortkarg. Er sei wegen seiner Erfahrungen eben misstrauisch gegenüber Behörden, so der Verteidiger.

Kein Motiv für Schüsse

Wiederholt wies die Verteidigung auch darauf hin, dass der 51-Jährige keinen Grund gehabt hätte, bei einer Polizeikontrolle zu schiessen. «Er wurde nicht gesucht, er hätte kein Motiv dafür gehabt», sagte einer der beiden Verteidiger.

Täter könne irgendeine andere Person gewesen sein, sagten die Verteidiger, die Polizei habe sich fälschlicherweise frühzeitig auf ihren Mandanten festgelegt. Das sah die Staatsanwältin ganz anders.

Eine Vielzahl an DNA-Spuren an Waffe, Munition und einem Stoffsack – alles am Tatort gefunden – überführten den 51-Jährigen laut Anklage. Dazu kämen die Handydaten, die ihn um die Tatzeit im benachbarten Regensdorf verorteten und ein fehlendes Alibi. Der Mann, der eigentlich in Norddeutschland wohnt, war um die Tatzeit während rund eines Monats im nahen Regensdorf. Geschäftlich, wie er vor Gericht sagte. Am Tatabend sei er in seinem Zimmer gewesen.

Nach News aus Zürich gesucht

Die Richter überzeugte die Anklage. DNA-Spuren und sein Aufenthalt in der Nähe deuten klar auf ihn als Täter hin, wie der Richter am Mittwoch bei der Urteilseröffnung sagte. Kurz nach der Tat habe er zudem auf seinem Mobiltelefon nach «News aus Zürich» gesucht, sowie die Seiten von «20 Minuten» und «NZZ» aufgerufen.

«Er musste sich nicht belasten, aber wir können das Aussageverhalten in die freie Beweisführung aufnehmen», sagte der Richter. Angesichts der belastenden Beweise wären Aussagen des Beschuldigten zu erwarten gewesen, sagte er weiter. «Es bestehen keine vernünftigen Zweifel, dass sich die Ereignisse an dem Abend genau so abgespielt haben».

Die Richter gingen davon aus, dass sicher fünf Schüsse gefallen sind. Die Aussagen der Polizisten, dass in Richtung von ihnen geschossen wurde, überzeugte das Gericht. Zwei Einschusslöcher wurden auf gut 1,80 Meter Höhe gefunden.

«Drei von fünf Schüssen waren gezielt, mit gestrecktem Arm», sagte der Richter. Er habe aus sieben bis zehn Metern Entfernung geschossen. «Ohne weiteres hätte er die beiden Polizisten tödlich treffen können.»

Geschossen, um zu fliehen

Die Richter sprachen den Mann aufgrund besonderer Skrupellosigkeit wegen mehrfachen versuchten Mordes sowie mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig. Den Tod der Polizisten habe er in Kauf genommen, nur um fliehen zu können.

Weiter sprach das Gericht eine Landesverweisung von 15 Jahren aus. Diese gilt für den gesamten Schengenraum, also auch für seinen Wohnort Deutschland. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden.

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