Zürcher Justizdirektorin warnt vor «Kommerz» bei Leihmutterschaft
Die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) hat neue Ansätze beim Umgang mit Leihmutterschaft gefordert. Vor allem die Rechte der Kinder sind ihr wichtig. Sie warnte auch vor einem Ausbeutungssystem in anderen Ländern.
(Keystone-SDA) «Der Kommerz ist für mich fatal», sagte Fehr an einem Mediengspräch am Montag. Das Geld und der Wille, für den Kinderwunsch wirklich alles zu tun, könnten zu Kliniken führen, die wie «Leihmutterfabriken» genutzt würden. Sie forderte keine Legalisierung der Leihmutterschaft in der Schweiz, aber eine bessere Dokumentation der Herkunft von Kindern und Müttern.
Fehr erinnerte an die internationalen Adoptionen, bei denen Adoptierte bei der Suche nach ihrer Abstammung Probleme hatten und bei denen es zu illegalen Machenschaften gekommen war. Zu recht habe sich die Öffentlichkeit darüber empört, so Fehr. «Auch die Kinder aus Leihmutterschaften werden ihre Wurzeln suchen. Wir sind drauf und dran sehenden Auges die gleichen Fehler zu machen», sagte sie.
Konkret forderte Fehr, dass der Bund international Druck macht. Dokumente müssten besser geprüft werden, Länder müssten zu einer korrekten Dokumentation verpflichtet werden. Sie habe schon 2013 im Nationalrat Forderungen aufgestellt, getan habe sich seither nichts.
USA stehen an der Spitze
Das eidgenössische Parlament muss über die Rechtsfragen entscheiden. Doch im Alltag würde ein Urteil des Bundesgerichts bestimmen, wie in der Schweiz mit Leihmutterschaftsfällen umgegangen werde, sagte Markus Stoll vom Zürcher Gemeindeamt am Montag.
Stoll zeigte auf, wie komplizert die Abklärungen sein können. Seine Abteilung für Zivilstandswesen ist zuständig für die Eintragung der Kinder ins Personenstandsregister. Trotz Verbot in der Schweiz zählte der Kanton in diesem Jahr 18 Fälle von Leihmutterschaft, im vergangen Jahr waren es 27. Die Behörden gehen zudem von einer grösseren Dunkelziffer aus. Die meisten Leihmutterschaften gab es in den USA, es folgten die Ukraine und Georgien. Aber auch Fälle aus dem international nicht anerkannten Nordzypern musste das Gemeindeamt prüfen.
Die Wunscheltern einigen sich mit Leihmüttern in den diversen Ländern. Doch wenn die Kinder in die Schweiz kommen, stellten sich Probleme. Eltern würden etwa die Herkunft des Kindes verschleiern oder die genetische Abstammung lasse sich nicht eindeutig nachweisen, sagte Stoll.
So sei auch schon passiert, dass nicht die Leihmutter die Mutter gewesen sein, sondern eine Frau, die eine anonyme Eispende über eine Agentur abgegeben hatte. Oder die Eltern behaupteten, die Wunschmutter habe in einem anderen Land eine Spontangeburt gehabt und wollten verschweigen, dass es sich um eine Leihmutterschaft handelte.
Fallbearbeitung kann Jahre dauern
Das Gemeindeamt ist in einem Konflikt zwischen einer raschen Eintragung ins Personenstandsregister und dem Recht auf Kenntnis der Abstammung des Kindes. «Die Bearbeitung kann mal drei Monate dauern, dann aber auch dreieinhalb Jahre», sagte Stoll.
Die Behörden gewichten das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hoch. Justizdirektorin Fehr fand: «Die politischen Regelungen sind ungenügend.» Denn in Zukunft werde es eher mehr Leihmutterschaften geben, auch wegen Fortschritten bei der Fortpflanzungsmedizin. «Wir wollen die Leute nicht schikanieren», sagte sie, «aber alle Rechtsgüter sollen geschützt werden, vor allem die der Kinder.»
Erst kürzlich sorgte der deutsche CDU-Politiker Jens Spahn für Schlagzeilen, weil er und sein Mann ihr Kind dank einer Leihmutter aus dem Ausland bekamen. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, auch die CDU lehnt sie ab. Spahn trat in der Folge als Fraktionschef ab.