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Zürcher Staatsanwaltschaft fordert Therapie für 27-Jährigen

Keystone-SDA

Vor dem Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag der Prozess gegen einen 27-jährigen Schweizer begonnen. Ihm werden gezielte Angriffe auf jüdische Menschen und Vorbereitungshandlungen zu schwerer Körperverletzung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Therapie, die Verteidigung in allen relevanten Anklagepunkten Freisprüche.

(Keystone-SDA) Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Dezember 2024 eine Serie von Angriffen auf jüdische Menschen verübt zu haben. Der folgenschwerste Vorfall ereignete sich laut Anklageschrift am 12. Dezember 2024 bei der Synagoge an der Erikastrasse. Dort soll der Mann mit einem Küchenmesser bewaffnet herumgeschlichen sein, in der Absicht, jüdische Gemeindemitglieder schwer zu verletzen. Sicherheitsangestellte vertrieben ihn jedoch, bevor es zu einem Angriff kam.

Der 27-jährige Schweizer wurde in Zürich geboren und ist hier aufgewachsen, hielt sich jedoch auch immer wieder in Marokko auf. Vor seiner Inhaftierung lebte er in einer Wohneinrichtung und bezog Sozialhilfe.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann eine Serie von Delikten vor, die am 8. Dezember 2024 begannen. An diesem Morgen soll er zunächst versucht haben, einer Passantin an der Manessestrasse im Vorbeifahren auf einem Roller die Sporttasche zu entreissen, was jedoch misslang.

Ohrfeige verpasst

Am selben Abend kehrte er laut Anklage an die Manessestrasse zurück und griff einen Passanten an, der aufgrund seiner Kleidung als Angehöriger der jüdischen Religionsgemeinschaft erkennbar war. Der Beschuldigte soll den Mann verfolgt und ihm unvermittelt eine schmerzhafte Ohrfeige ins Gesicht versetzt haben.

Wenige Tage später, am 12. Dezember 2024, setzten sich die Vorfälle fort. Zuerst betrat der Mann das Areal der «Ahavas Toire»-Schule und versetzte einem jüdischen Gemeindemitglied einen Faustschlag gegen das Ohr. Kurz darauf wurde er dabei beobachtet, wie er die Synagoge Agudas Achim mit dem bereits erwähnten Küchenmesser in der Tasche umkreiste. Der Beschuldigte wies die Vorwürfe zurück: Er habe nie jemanden umbringen wollen und das Messer lediglich mitgeführt, um damit «Brot zu schneiden».

Die Staatsanwaltschaft wertet dies als strafbare Vorbereitungshandlung zu einer schweren Körperverletzung, da er beabsichtigt habe, jüdische Menschen zu verletzen, bevor er von Sicherheitsangestellten vertrieben wurde.

Psychiatrisches Gutachten kritisiert

Im Zentrum der Verhandlung stand die psychische Verfassung des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein psychiatrisches Gutachten, das dem Mann eine paranoide Schizophrenie sowie eine Abhängigkeit von THC und Alkohol bescheinigt.

Die Expertin kam zum Schluss, dass der Beschuldigte die Taten in nicht selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit begangen habe, getrieben von Wahnvorstellungen, sich gegen vermeintliche Feinde verteidigen zu müssen. Aus diesem Grund beantragte die Staatsanwältin eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB in einer geschlossenen Einrichtung.

Die Verteidigung griff dieses Gutachten und die ihm zugrunde liegende Diagnose in Zweifel. Laut dem Anwalt liege gar keine Schizophrenie vor, womit die wichtigste Voraussetzung für die Anordnung einer stationären Massnahme fehle. Er forderte in allen relevanten Anklagepunkten Freisprüche.

«Äusserst kritische Haltung gegenüber Juden»

Laut dem Verteidiger stimme es auch nicht, dass der Beschuldigte an einem «Wahn gegenüber Juden» leide, wie im Gutachten behauptet. Er habe aufgrund des Gazakrieges lediglich eine «äusserst kritische Haltung gegenüber Juden».

Sollte das Gericht dennoch eine Verurteilung wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen in Erwägung ziehen, wäre aus Sicht des Verteidigers eine Freiheitsstrafe angemessen, die der Beschuldigte durch die seit Dezember 2024 erlittene Haftzeit bereits weitgehend abgesessen hätte. Der Verteidiger verlangte zudem eine Entschädigung von 200 Franken pro Tag für eine allenfalls zu lange Haft.

Das Bezirksgericht will das Urteil am Dienstagnachmittag bekanntgeben.

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