Zuger Kantonsrat stellt Weichen für Gesundheitsfinanzierung
Mit der Gesundheitsreform Efas ändern sich ab 2028 die Regeln zur Finanzierung der Gesundheitskosten. Der Zuger Kantonsrat hat sich am Donnerstag nach erster Lesung für eine Kantonsbeteiligung von 36,6 Prozent ausgesprochen, um den Anstieg der Krankenkassenprämien auf rund 8 Prozent zu begrenzen.
(Keystone-SDA) Der Bund ändert mit der Reform Efas die Finanzierung des Gesundheitswesens: Ab 2028 sollen Kantone und Krankenkassen ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanzieren. Derzeit bezahlen die Kantone mindestens 55 Prozent der Kosten der stationären Leistungen. Ambulante Behandlungen bezahlen dagegen die Krankenkassen alleine. Mit der Reform beteiligen sich die Kantone künftig auch an diesen Kosten.
Für die Umsetzung muss der Kanton Zug seine Gesetze anpassen. Bis Ende 2027 übernimmt er 99 Prozent der stationären Spitalkosten. Diese Regelung läuft ab 2028 aus. Wie stark sich der Kanton künftig an der Entlastung der Bevölkerung von den Krankenkassenprämien beteiligen soll, darüber diskutierte der Kantonsrat in einer ersten Lesung.
Der Regierungsrat beantragte ursprünglich eine Kantonsbeteiligung von 24,5 Prozent, wie sie der Bund vorsieht. Damit nahm er einen geschätzten Prämiensprung von rund 25 Prozent für die Bevölkerung in Kauf, der durch das Auslaufen der vorübergehend erhöhten Kantonsbeteiligung entsteht. Am Donnerstag schwenkte er auf die Kommissionslösung mit einer Kantonsbeteiligung von 36,6 Prozent um, wie Gesundheitsdirektor Andreas Hausherr (Mitte) darlegte.
Die SVP setzte sich dafür ein, die Kantonsbeteiligung auf maximal zwei Jahre zu befristen. Das ermögliche eine «umsichtige Finanzplanung», erklärte ihr Sprecher Hans Jörg Villiger. Vor allem die Sprechenden der Mitte wehrten sich gegen diesen Vorschlag. «Ich verstehe die Welt nicht mehr», sagte Fraktionssprecher Fabio Iten. Er erinnerte die SVP an ihre Aussagen vor den Zuger Wahlen, wonach sie den Mittelstand entlasten wolle.
FDP und SVP unterliegen mit ihren Anträgen
Auch die FDP warb für eine befristete Kantonsbeteiligung, allerdings im Gegensatz zur SVP während der Jahre 2028 bis 2030. Mitte, SP, ALG und GLP folgten der Gesundheitskommission. Die Kommission beantragte, dass der Kantonsrat ab 2029 bei guter Finanzlage über eine höhere Beteiligung an den Krankenversicherungskosten entscheiden kann. Dabei sollen die gleichen Kriterien und das gleiche Verfahren gelten wie beim Steuerrabatt, unabhängig davon, ob dieser gewährt wird.
In der teils emotionalen und ausführlich geführten Detailberatung setzten sich nach zahlreichen Abstimmungen die Anträge der Gesundheitskommission durch.
Diese sah eine Kantonsbeteiligung von 36,6 Prozent vor. Dafür stockt der Kanton seinen Beitrag um 75 Millionen Franken auf. Damit lässt sich der Anstieg der Krankenkassenprämien für die Zuger Bevölkerung laut Schätzung auf rund 8 Prozent begrenzen.
Die FDP setzte sich erfolglos für eine Kantonsbeteiligung von 32,6 Prozent ein. Die SVP wollte es beim bundesrechtlichen Mindestsatz von 24,5 Prozent belassen und lehnte eine höhere Beteiligung ab. «So verteilen wir 75 Millionen nach dem Giesskannenprinzip. Davon profitieren auch Haushalte und Personen, die keine Unterstützung benötigen. Setzen wir die Mittel doch gezielter ein», sagte Villiger.
Höhere Prämienverbilligung
Durch die wegfallenden Spitalsubventionen spart der Kanton ab 2028 jährlich rund 100 Millionen Franken. Gleichzeitig führen die Efas-Vorgaben zu um rund 17 Millionen Franken höheren Grundversicherungsbeiträgen. Die Regierung beziffert den kantonalen Beitrag an die obligatorische Krankenpflegeversicherung auf rund 152 Millionen Franken.
Den Kantonsanteil für die individuelle Prämienverbilligung soll 2028 um rund 26 Millionen aufgestockt werden.
Die Schlussabstimmung zum Geschäft erfolgt nach zweiter Beratung.
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