Rund 30 Rappen pro Kafi: Die Schweizer Mehrwertsteuer ist die zweittiefste Europas
Am 29. November stimmt das Schweizer Stimmvolk über die sechste Änderung der Mehrwertsteuer seit deren Einführung im Jahr 1995 ab. Mit 8,1% gehört die Schweizer Mehrwertsteuer zu den niedrigsten Europas, gleich nach dem Fürstentum Andorra. Hier die wichtigsten Zahlen.
Die 1993 an der Urne angenommene und 1995 als Ersatz für die Warenumsatzsteuer eingeführte Mehrwertsteuer (Mwst) wies ursprünglich einen Normalsatz von 6,5% auf. In knapp dreissig Jahren wurde dieser Satz fünfmal angepasst: 1999, 2001, 2011, 2018 und 2024.
Die erste Erhöhung dieser Steuer, die auf die meisten Einkäufe von Gütern und Dienstleistungen erhoben wird, erfolgte 1999, vier Jahre nach ihrer Einführung, um die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) angesichts wachsenden demografischen und finanziellen Drucks zu finanzieren. Der Satz stieg damals von 6,5% auf 7,5%.
Nach dem Nein des Stimmvolks zur Reform der Altersvorsorge im Jahr 2017 sank der Normalsatz der Mehrwertsteuer am 1. Januar 2018 zum ersten und einzigen Mal in seiner Geschichte von 8% auf 7,7%.
Die letzte Änderung der Mehrwertsteuer geht auf den 1. Januar 2024 zurück. Der Normalsatz wurde von 7,7% auf 8,1% angehoben – erneut, um die AHV zu stärken. Diese Erhöhung wurde im Rahmen der Reform AHV 21 an der Urne gutgeheissen.
Konkret fliessen seit diesem Datum bei einem Kaffee, der in einem Bistro für vier Franken verkauft wird, rund 30 Rappen direkt in die Kasse des Bundes.
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Mehrwertsteuer, die wahre Schweizer Allzweck-Waffe
Im Fall eines Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV für eine 13. Monatsrente durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer an der Urne am 29. November würde der Normalsatz um 0,4 Prozentpunkte auf 8,5% angehoben, frühestens ab dem 1. Januar 2028.
Drei Mehrwertsteuer-Sätze in der Schweiz
Der Normalsatz der Mehrwertsteuer unterscheidet sich vom ermässigten Satz sowie vom Sondersatz für Beherbergungsleistungen.
Der Normalsatz (8,1%) betrifft die Mehrheit der Güter und Dienstleistungen, darunter die meisten Konsumgüter (Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Treibstoff), allgemeine Dienstleistungen (Handwerkarbeiten, Beratungsleistungen, IT-Dienstleistungen), Gastronomie sowie Alkohol und Tabak. Dieser Satz könnte zur Finanzierung der 13. AHV-Rente erhöht werden.
Der reduzierte Satz (2,6%) zielt auf Güter des täglichen Bedarfs und Alltagsprodukte ab. Dazu zählen Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, Medikamente, Publikationen (Zeitungen, Zeitschriften und Bücher) ohne Werbung sowie Takeaway-Mahlzeiten.
Der 1996 eingeführte Sondersatz für Beherbergungsleistungen (3,8%) gilt, wie der Name sagt, für Hotelübernachtungen inklusive Frühstück, für Campingplätze sowie für Leistungen, die direkt mit der Zurverfügungstellung eines Zimmers verbunden sind, wie etwa die inbegriffene Reinigung. Zusatzleistungen wie der Zugang zum Wellnessbereich oder die Miete von Konferenzräumen unterliegen hingegen dem Normalsatz von 8,1%.
Im Jahr 2025 hat die Mehrwertsteuer, die in jeder Rechnung und jedem Kassenbon enthalten ist, dem Bund gut 27,6 Milliarden Franken eingebracht.
Sie finanziert hauptsächlich die Ausgaben des Bundes, sei es für die AHV, den allgemeinen Staatshaushalt, die Armee oder den Verkehr.
Die Schweizer Mehrwertsteuer gehört zu den tiefsten
Mit einem derzeit bei 8,1% liegenden Normalsatz hat die Schweiz, zusammen mit dem Fürstentum Liechtenstein, die zweitniedrigste Mehrwertsteuer Europas, gleich nach dem Fürstentum Andorra mit 4,5%.
Der Kontrast wird deutlich im Vergleich mit Luxemburg, dem Mitgliedstaat der Europäischen Union mit dem niedrigsten Satz (17%), und noch stärker mit Ungarn, das mit 27% den europäischen Rekord hält. Die meisten europäischen Länder wenden einen Satz zwischen 19 und 25% an.
Die Länder der Europäischen Union unterliegen einer Richtlinie, die einen gemeinsamen Rahmen festlegt. Demnach darf der Normalsatz der Mehrwertsteuer nicht unter 15% liegen.
Jedes Land kann hingegen einen oder zwei ermässigte Steuersätze für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen festlegen, sofern diese mindestens 5% betragen – mit gewissen Ausnahmen.
Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub
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