Baselland setzt Gemeinden Frist für Verkleinerung von Bauzonen
29 Baselbieter Gemeinden müssen ihre Bauzonen mit einer Auslastung von weniger als 90 Prozent verkleinern. Die Frist dafür läuft bis Mai 2027, wie die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) am Dienstag mitteilte.
(Keystone-SDA) Gemäss der ersten Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG1), die im Kanton Baselland umgesetzt wird, soll die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und haushälterisch mit dem Boden umgegangen werden, wie es hiess. Unter Berufung auf Richtlinien des Bundes seien Bauzonen mit einer Auslastung von weniger als 90 Prozent zu gross und müssten – wo sinnvoll – rückgezont werden, schrieb die BUD.
Laut der Medienmitteilung weisen 29 Baselbieter Gemeinden solche zu grossen Bauzonen auf und müssen sie an die erwartete Bevölkerungsentwicklung anpassen. Die Gemeinden seien an einer Informationsveranstaltung am Donnerstag informiert worden und müssten nun entsprechende kommunale Planungszonen für die geeigneten Flächen erlassen.
Es ist bereits absehbar, dass nicht alle betroffenen Gemeinden diese Aufgabe bis zum Ablauf der Frist erfüllen können, wie es weiter hiess. Der Kanton wolle sie unterstützen, bei Verzögerungen aber über das Raumplanungs- und Baugesetz eingreifen.
Um welche Gemeinden es sich handelt, war auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bei der BUD nicht zu erfahren. Es handle sich um eine Interna und man gebe keine Auskunft darüber.