The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter
Top Stories
Schweiz verbunden
Podcast

Basler Polizist soll unbedingte Freiheitsstrafe erhalten

Keystone-SDA

Ein inzwischen freigestellter Basler Polizist hat am Freitag die Anwendung schwerer Gewalt gegen zwei Asylsuchende vor dem Strafgericht bestritten. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren und sieben Monaten.

(Keystone-SDA) Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zwei Asylsuchende im Februar und März 2023 bei einer Kontrolle bei der Dreirosenanlage im Polizeiwagen und auf der Wache brutal verprügelt zu haben. Der Schweizer muss sich unter anderem wegen Gefährdung des Lebens, versuchte, schwere Körperverletzung und Amtsmissbrauchs verantworten.

Der 34-Jährige tauchte am Freitagmorgen mit einer Baseballmütze, Sonnenbrille und einer Maske vor dem Dreiergericht auf. Mündliche Aussagen zu seiner Person verweigerte er mit Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz. Es gehe ihm momentan nicht so gut, sagte er. Die Situation sei sehr belastend für ihn.

Der Angeklagte bestritt die ihm vorgeworfenen Taten vehement. «Das würde ich nie machen. Es war schlichtweg nicht so.» Er habe nie jemanden gewürgt oder geschlagen. «Das ist ein krasser Vorwurf. Keiner der Polizisten, mit denen ich arbeite, würde so etwas zulassen.»

Er stellte in den Raum, dass die vom Unispital Basel protokollierten Verletzungen beim Opfer auch nach der Polizeikontrolle hätten entstehen können.

Geschlagen und gewürgt

Der erste Vorfall soll sich im Februar 2023 ereignet haben. Gemäss Anklageschrift der Basler Staatsanwaltschaft soll der damals 31-jährige Polizist einen Asylsuchenden brutal verprügelt haben, nachdem dieser sich bei der Dreirosenanlage geweigert hatte, seinen Ausweis zu zeigen.

Der Polizist soll im Polizeiauto «wuchtig, aus kurzer Distanz auf engstem Raum und viele Male nacheinander» mit den Fäusten auf den Oberkörper und vor allem auf den Kopf des Opfers eingeschlagen haben.

Zudem soll er mit den Fingern in die Augen und die Nasenlöcher des Asylsuchenden gegriffen, dessen Hals in die Armbeuge genommen und zugedrückt sowie ihn gewürgt haben. Durch die Intensität des Würgens habe er das Opfer wissentlich und willentlich sowie in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr gebracht, heisst es weiter.

Auf der Polizeiwache Clara soll der Beschuldigte dem Asylsuchenden unter anderem Fusstritte gegen Kopf und Bauch sowie einen Kniestoss zwischen die Beine versetzt haben. Das Opfer wies gemäss Bericht des Universitätspitals Basel unter anderem Prellmarken am Kopf und Einblutungen um beide Augen (Würgetrauma) auf.

Vor dem Gericht bestätigte das Opfer die Vorwürfe. Der Polizist sei sehr aggressiv gewesen, sagte der Algerier. Er habe seinen Ausweis bei der Kontrolle gezeigt und sei zum Polizeiwagen gebracht worden. «Er sagte mir, er werde mir Respekt vor der Polizei beibringen.» Dann sei er verprügelt worden.

Wenn Passanten beim Polizeiwagen vorbeigelaufen seien, habe der Polizist gestoppt, danach weitergemacht. «Ich war wirklich schockiert.» Später auf der Polizeiwache sei es weiter gegangen. Zwei weitere Polizisten seien an ihren Computern gewesen und hätten die Gewalt gegen seine Person mitbekommen, aber nichts dagegen unternommen.

Arbeitskollegen wissen von nichts

Der zweite Vorfall soll sich im März 2023 ereignet haben, ebenfalls bei der Dreirosenanlage. Laut Anklageschrift soll der Polizist erneut einen Asylsuchenden, der gefesselt auf der Rückbank des Polizeifahrzeugs sass, verprügelt haben. Dabei soll er ihn so fest gewürgt haben, dass er eine Minute lang bewusstlos wurde. Der Mann wurde mittlerweile ausgeschafft. «Das ist nie passiert», meinte der Polizist vor Gericht dazu.

Auf die Frage der Gerichtsvorsitzenden Sarah Cruz-Wenger, wie er sich die Vorwürfe denn erklären könne, antwortete er, dass es auf der Dreirosenanlage oft Leute gebe, die Polizisten nicht mögen würden.

Drei ehemalige Arbeitskollegen des Angeklagten entlasteten ihn. Sie könnten sich nicht an einen solchen Vorfall erinnern oder hätten eingeschritten, wenn es dazu gekommen wäre, hiess es. Zudem befinde sich ein Polizist grundsätzlich aus Sicherheitsgründen nie alleine mit einem Festgenommenen im Auto.

«Grenzen klar überschritten»

Die Staatsanwältin Isabelle Mati forderte für den Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Der Beschuldigte habe in Ausübung seines Berufes die Grenzen klar überschritten, sagte sie. Es habe sich um eine skrupellose Ausnützung der Machtverhältnisse gehandelt.

Die Verteidiger des Polizisten verlangte einen vollumfänglichen Freispruch für den Beschuldigten und wiesen auf mehrere Ungereimtheiten hin. So sei das Würgen bei der Einvernahme nicht erwähnt worden.

Der Beschuldigte arbeitete für eine Weile weiterhin im Innendienst der Polizei. Die Kantonspolizei Basel-Stadt stellte ihn letzten November per sofort frei. Dies gilt mindestens bis zur Urteilseröffnung.

Der Publikumsandrang war bei Prozessbeginn gross. Vor dem Strafgericht demonstrierten Dutzende gegen Polizeigewalt. Der Prozess ist auf zweieinhalb bis drei Tage angelegt. Das Urteil soll am Mittwochnachmittag verkündet werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft