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Berner Gemeinden sollen Zweitwohnungen stärker besteuern können

Keystone-SDA

Die Berner Kantonsregierung hat am Donnerstag die Steuergesetzrevision 2029 in die Vernehmlassung geschickt. Um die Ausfälle durch den Systemwechsel beim Eigenmietwert zu kompensieren, sollen Gemeinden künftig eine besondere Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen erheben können.

(Keystone-SDA) Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit der Abschaffung des Eigenmietwerts per 2029 führt bei Kanton und Gemeinden zu Mindereinnahmen, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung schreibt. Besonders betroffen sind die Tourismusregionen.

Die Gemeinden sollen deshalb die Möglichkeit erhalten, überwiegend selbstgenutzte Zweitwohnungen fakultativ mit bis zu drei Promille zusätzlich zu besteuern.

Gleichzeitig regelt die Steuergesetzrevision die Abzüge für den Gebäudeunterhalt neu. So können Kosten für die Instandstellung bei selbstbewohnten Liegenschaften nicht mehr abgezogen werden. Investitionen in Energiesparmassnahmen und den Umweltschutz bleiben noch bis zum Jahr 2050 abzugsfähig.

Die Revision beinhaltet weiter die Einführung eines neuen amtlichen Bewertungssystems für Immobilien und eine Änderung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Konkubinatspaare sollen künftig von dieser befreit werden. Voraussetzung dafür ist ein langjähriges Zusammenleben am gleichen Wohnsitz.

Für die besondere Liegenschaftssteuer ist eine Anpassung der Kantonsverfassung nötig. Das bernische Stimmvolk wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2028 über die Vorlage abstimmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. Januar 2027.

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