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CH/Potentatengelder-Verfahren mit Tunesien und Ägypten soll beschleunigt werden

Genf (awp/sda) – Die Schweiz will die Rechtshilfe mit Tunesien und Ägypten rasch ausbauen, damit die Gelder der ehemaligen Präsidenten Zine Al-Abidine Ben Ali und Husni Mubarak herausgegeben werden können. Technische Probleme verzögerten das Verfahren mit Ägypten, erklärte Botschafter Valentin Zellweger am Mittwoch.
«Die Schweiz ist der siebtgrösste Finanzplatz der Welt. Sie ist aber das Land, das bisher am meisten Potentatengelder zurückgegeben hat», sagte der Chef der Direktion für Völkerrecht im Aussendepartement (EDA) in Genf.
Diese Aussage belegte Zellweger mit Zahlen: Seit 2003 und dem Fall des ehemaligen philippinischen Präsidenten Ferdinand Marcos habe die Schweiz 1,7 Milliarden Franken zurückerstattet. Weltweit wurden vier bis fünf Milliarden an ehemalige diktatorisch geführte Länder zurückbezahlt, wie die Weltbank schätzt.
Die Schweiz habe seit Jahresbeginn 60 Millionen Franken tunesischer, 410 Millionen Franken ägyptischer, 650 Millionen Franken libyscher und 45 Millionen Franken syrischer Gelder freigegeben, sagte Zellweger.
NOCH KEIN GÜLTIGES GESUCH AUS ÄGYPTEN
Die von Bern vorgegebenen rechtlichen Grundlagen erlauben laut Zellweger, schneller zu handeln als andere Länder. Die technischen Probleme, die überwunden werden müssen, seien hingegen komplex.
Die Schweiz sei daher bereit, Finanzexperten sowie juristische Experten in die Länder zu schicken, um die Verfahren zu beschleunigen, sagte Zellweger. Ägypten habe bisher noch kein Rechtshilfegesuch gestellt, das die rechtlichen Kriterien der Schweiz erfülle.
Zellweger erinnerte daran, dass die Schweiz das zweite Rechtshilfegesuch Tunesiens akzeptiert hatte, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) am 5. Oktober bekannt gegeben hatte.
Gefragt nach einer Änderung der ursprünglichen Liste von «politisch exponierten Personen (PEP)», die von den eingefrorenen tunesischen Geldern betroffen sind, sagte Zellweger, die Schweiz habe die Liste auf Ersuchen der tunesischen Behörden angepasst.
FINMA-UNTERSUCHUNG LÄUFT
Auf die Frage nach der Sorgfaltspflicht der Schweizer Banken wies Zellweger darauf hin, dass die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine Untersuchung eingeleitet habe. Die Resultate sollten Ende Jahr bekannt werden.
Zellweger sagte, die Banken «hätten kein Interesse», nicht alle Konten der PEP auf den EDA-Listen mitzuteilen. «Falls Konten entdeckt werden, hätten die Banken ein grosses Problem und die Risiken für ihren Ruf sind sehr hoch», warnte Zellweger.
Mit Blick auf die Zukunft sagte Zellweger, die Zusammenarbeit mit anderen Finanzplätzen müsse ausgebaut werden.
cf

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