DE/Entscheidung über Post-Mindestlohn vertagt
LEIPZIG (awp international) – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung über den umstrittenen Post-Mindestlohn vertagt. Der 8. Senat müsse den komplexen Sachverhalt noch eingehend beraten, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch nach der mündlichen Verhandlung in Leipzig. Das Urteil soll nun an diesem Donnerstag um 14.30 Uhr verkündet werden. Mehrere private Konkurrenten der Deutschen Post wie TNT und PIN und ein Arbeitgeberverband halten die seit 2008 geltende Mindestlohn-Verordnung für rechtswidrig. In den Vorinstanzen war diese Auffassung im Wesentlichen bestätigt worden.
Der von der Deutschen Post dominierte Arbeitgeberverband Postdienste und die Gewerkschaft Verdi hatten den Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 pro Stunde für Briefzusteller ausgehandelt. Das Bundesarbeitsministerium erliess eine Verordnung, nach der dieser Mindestlohn auch auf andere Unternehmen ausgeweitet werden sollte. Die privaten Post-Konkurrenten beharrten dagegen auf eigenen Tarifverträgen, die sie mit der Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste vereinbart hatten. Hier liegt der Mindestlohn bei 6,50 bis 7,50 Euro.
Es sei ein schwerer Grundrechtseingriff, diese Tarifverträge einfach «wegzuwischen», argumentierte einer der Kläger-Anwälte. «Das ist keine Petitesse.» Ausführlich diskutiert wurde, ob es aber andere Interessen des Gemeinwohls gibt, die diesen Eingriff ins Grundrecht der Kläger rechtfertigen. Der Anwalt des Bundesarbeitsministeriums, Thomas Mayen, zählte dazu die «Wahrung sozialer Mindeststandards» und den «Schutz vor einem Verdrängungswettbewerb über Lohnkosten» auf. Der 8. Senat liess offen, ob er dieser Argumentation folgen wird. Prozessbeobachter von Verdi zeigten sich optimistisch; Anwalt Axel Günther, der den Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) vertritt, sagte, für Prognosen sei es zu früh./bz/DP/tw