Der Aargauer «Geistheiler»-Mörder wird verwahrt
Ein im Kanton Aargau wegen Mordes verurteilter 40-Jähriger wird verwahrt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Schweizers türkischer Abstammung gegen die Verwahrung abgelehnt. Der Mann ermordete 2008 mit einem Komplizen einen 65-jährigen "Geistheiler" in Birmenstorf AG.
(Keystone-SDA) Das Aargauer Obergericht hatte im vergangenen Juni entschieden, dass der Mann nach der 20-jährigen Freiheitsstrafe wegen Mordes verwahrt wird. Sämtliche Therapieversuche seien gescheitert und daher abgebrochen worden. Die Rückfallgefahr für schwere Gewaltdelikte ist laut Obergericht weiterhin hoch.
Dem gewichtigen Interesse des Mannes an seiner persönlichen Freiheit stehe das Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vor weiteren schweren Gewaltdelikten gegenüber. Angesichts der «äusserst rohen, gewalttätigen und gefährlichen» Taten und der gescheiterten Therapiebemühungen sei die Verwahrung gerechtfertigt.
Bundesgericht: Verwahrung ist gerechtfertigt
Das Bundesgericht stützt diese Einschätzung, wie aus dem am Montag veröffentlichten Entscheid hervorgeht. Es wies die Beschwerde des Mannes ab. Die Richter verweisen auf mehrere Gutachten. Demnach hat der Mann eine dissoziale Persönlichkeitsstörung sowie eine narzistische Persönlichkeitsstörung.
Die Erwägungen des Obergerichts erweisen sich laut Bundesgericht als schlüssig und bundesrechtskonform. Es bestehe gemäss gutachterlicher Risikoeinschätzung eine erhebliche Rückfallgefahr für Gewaltdelikte. Dies alles rechtfertige eine Verwahrung.
Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre zu prüfen, ob beim Verurteilten eine ernsthafte Behandlungswilligkeit besteht und ob die Voraussetzungen für eine Rückkehr in eine therapeutische Massnahme als milderes Mittel wieder gegeben sind. Vorerst jedoch bleibt der Mann zum Schutz der Allgemeinheit hinter Gittern.
Brutaler Mord im Bauernhaus
Der Schweizer hatte 2008 in Birmenstorf, gemeinsam mit einem fünf Jahre älteren Türken, einen 65-Jährigen brutal getötet. Sie fesselten den pensionierten Gärtner und «Geistheiler» und töteten ihn durch Schläge sowie durch Ersticken mit Plastiksäcken. Sie wollten den Schweizer ausrauben. Am Tag zuvor hatten sie den Mann besucht, um sein Vertrauen zu gewinnen.
Rund zwei Monate nach der Tat gingen die beiden Männer der Polizei bei einer Personenkontrolle in Strassburg (F) ins Netz. Sie wurden an die Schweiz ausgeliefert. Bei Befragungen gestanden sie 2009 das Tötungsdelikt. (Urteil 7B_840/2025 von 26.02.2026)