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Erste Urteile gegen Schenkkreis-Beteiligte im Kanton Solothurn

(Keystone-SDA) Solothurn – Im Kanton Solothurn sind vier Personen wegen Mitmachens in Schenkkreisen zu Bussen von bis zu 800 Franken verurteilt worden. Auf die illegalen Schenkkreise stiess die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn im Zusammenhang mit dem Dreifachmord in Grenchen.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte die vier Personen wegen Verstössen gegen das Lotteriegesetz zu Bussen von 150 bis 800 Franken. Die Strafbefehle seien rechtskräftig, bestätigte Anita Panzer, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der SDA einen Bericht der «Solothurner Zeitung».
Gegen weitere 20 Personen werde derzeit ermittelt. Weil die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien, könne sich die Zahl der Betroffenen erhöhen, hielt Panzer fest. Im Zuge der Ermittlungen des Dreifachmordes in Grenchen im Juni 2009 waren im Kanton Solothurn ein halbes Dutzend Schenkkreise aufgeflogen.
Die hierarchisch aufgebauten Schenkkreise funktionieren nach dem Schnellball- oder Pyramidensystem. Neue Teilnehmer «schenken» nach dem Eintritt in eine Gruppe den Mitgliedern, die bereits länger dabei sind, Geld. Sie hoffen, später von weiteren neuen Mitgliedern selbst «beschenkt» zu werden.
Im sogenannten Schenkkreis-Mord in Grenchen war am 5. Juni 2009 eine dreiköpfige Familie in ihrem Wohnhaus getötet worden. Opfer wurden ein 60-jähriger Mann, dessen 55-jährige Ehefrau sowie die 35-jährige Tochter des Paares. Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass finanzielle Gründe mit im Spiel waren.

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