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Festnahmen in Deutschland wegen mutmasslicher Anschlagspläne

Keystone-SDA

Nach der Ingewahrsamnahme von drei Männern im Westen Deutschlands wegen mutmasslicher Anschlagspläne sind zwei bereits wieder auf freiem Fuss. Das bestätigte die Polizei auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

(Keystone-SDA) Bei den freigelassenen Männern handelt es sich demnach um zwei Syrer (20, 24) aus der Stadt Hagen im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Polizei bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Westfalenpost».

Der dritte Mann – ein zum Islam konvertierter Deutscher (33) – befand sich dagegen am Freitag weiterhin in Polizeigewahrsam. In seinem Fall habe die «Gefahrenprognose konkretisiert» werden können, so die Polizei.

Verdacht einer ideologischen Nähe zum IS

Laut Sicherheitskreisen besteht der Verdacht einer ideologischen Nähe zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Der Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen hatte die Männer demnach bereits seit Anfang des Jahres im Visier. Zuletzt habe sich die Gefahr der Umsetzung von Anschlagsplänen immer mehr konkretisiert.

Laut den Sicherheitskreisen waren die drei immer intensiver überwacht worden, weil sie sich weiter radikalisiert hätten. Immer wieder hatten sie demnach auch Anschlagsgedanken und Planungen untereinander ausgetauscht.

Als die Pläne konkreter wurden, habe der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse in eine sogenannte Fallkonferenz gegeben und die Polizei den präventiven Zugriff geplant, erfuhr die dpa aus Sicherheitskreisen.

Reul: «Diese Typen haben sich in Anschlagsfantasien verloren»

Ein Spezialeinsatzkommando hatte die drei Männer am Donnerstagabend in Gewahrsam genommen. Nach Angaben der Ermittler wurden im Anschluss ihre Wohnungen durchsucht. Unter anderem seien Unterlagen und Datenträger beschlagnahmt worden, hiess es. Die Auswertung dauerte zunächst noch an. «Gegen alle drei Personen liegen kriminalpolizeiliche Erkenntnisse vor», teilten die Ermittler weiter mit.

Die Polizei darf in Nordrhein-Westfalen in einem Terror-Verdachtsfall Personen präventiv bis zu 14 Tage in Gewahrsam nehmen, wenn ein Richter das entscheidet. Erhärtet sich der Verdacht nicht, muss der Gewahrsam aufgehoben werden.

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