Finanzkontrolle kritisiert Umgang mit Nebentätigkeiten beim Bund
Die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisiert den Umgang mit Nebenbeschäftigungen in der Bundesverwaltung. Die Verwaltung weiss nicht über alle meldepflichtigen Nebentätigkeiten Bescheid, und nicht alle Ämter gehen mit Nebentätigkeiten gleich um.
(Keystone-SDA) Bundesangestellte müssen laut einem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom Montag gewisse Nebentätigkeiten melden. Darunter sind öffentliche Ämter, bezahlte Tätigkeiten sowie Tätigkeiten mit dem Risiko eines Interessenkonflikts.
Wirksame Regelungen habe die Verwaltung zwar, so die EFK. Dennoch gebe es von Verwaltungseinheit zu Verwaltungseinheit Unterschiede, Lücken bei Meldungen und Abläufen sowie Mängel bei Transparenz und Gleichbehandlung.
Mängel sieht die EFK bei der Berichterstattung zu Nebentätigkeiten von Angestellten der obersten Lohnklassen ans Parlament. Sie pocht auf klare Abgrenzungen.
Nur in Einzelfällen habe es Probleme gegeben, schrieb das Eidgenössische Personalamt zum Bericht. Verbesserungen seien zwar möglich, doch der Aufwand dafür müsse vertretbar sein.