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Geothermie-Erdbeben ohne juristische Folgen

Die Erdbeben im Zusammenhang mit dem Basler Geothermie-Projekt vom Dezember 2006 bleiben ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das Basler Strafgericht hat den Projektleiter Markus Häring frei gesprochen.

Der Geologe habe weder vorsätzlich gehandelt, noch seine Sorgfaltspflichten verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen Sachbeschädigung mit grossem Schaden und Verursachung einer Überschwemmung oder eines Einsturzes gefordert.

Der 57-jährige Geologe und Geschäftsführer der Firma Geothermal Explorers Ltd war der einzige Angeklagte in dem Prozess um das Erdbeben der Magnitude 3,4 vom 8. Dezember 2006 und die nachfolgenden Beben.

Sie waren durch die Bohrungen für das Geothermie-Projekt “Deep Heat Mining“ im Basler Stadtteil Kleinhüningen ausgelöst worden.

Gerichtspräsidentin Felicitas Lenzinger trat in der mündlichen
Urteilsbegründung dem Vorwurf der Verteidigung zwar entgegen, wonach die Anklageerhebung absurd gewesen sei.

Unter Hinweis auf die Projektbeschreibung, wie sie vom Basler Kantonsparlament genehmigt worden war, und auf den Beizug externer Experten stellte sie aber ein vorsätzliches Handeln Härings oder eine billigende Inkaufnahme der Schäden in Abrede. Auch könnten dem Projektleiter keine Sorgfaltspflichtverletzungen nachgewiesen werden.

swissinfo.ch und Agenturen

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