GLKB/Kantonsgericht Glarus für Verantwortlichkeitsklage sachlich zuständig
Glarus (awp) – Bei der Aufarbeitung des Millionen-Debakels bei der Glarner Kantonalbank (GLKB) hat die Bank einen Erfolg erzielt. Das Obergericht des Kantons entschied Anfang Juli in zweiter Instanz, dass das Kantonsgericht Glarus zur Behandlung der gesamten Klage der Bank sachlich zuständig ist.
Das Urteil bedeute, dass nun sowohl gegen die belangten ehemaligen Bankräte als auch gegen die belangten damaligen Mitglieder der Geschäftsleitung und die externe Revisionsstelle ein Prozess am Kantonsgericht geführt werden könne, teilte die GLKB am Freitag mit.
Abgesehen von einem beträchtlichen Imageschadens habe aus der gescheiterten Wachstumsstrategie im Jahr 2008 auch ein Jahresverlust von 60 Mio CHF resultiert, heisst es weiter.
Erstinstanzlich hatte der ausserordentliche Kantonsgerichtspräsident Anfang Jahr entschieden, dass der Prozess gegen die ehemaligen Bankräte vor dem Verwaltungsgericht geführt werden soll, während für den Prozess gegen die belangten damaligen Mitglieder der Geschäftsleitung sowie die externe Revisionsstelle das Kantonsgericht zuständig sei. Darauf hat die GLKB den Zuständigkeitsentscheid ans Obergericht weitergezogen.
Die GLKB hatte unter dem ehemaligen Geschäftsleitungsvorsitzenden Bernt Arpagaus eine Expansionspolitik um jeden Preis verfolgt. Nach der gescheiterten, unfreundlichen Übernahme der Ostschweizer Bank Linth brachten faule Kredite das Institut in Schieflage.
2008 hatte die GLKB nach einer aggressiven Wachstumspolitik Wertberichtigungen von rund 97 Mio CHF ausweisen müssen, was zu einem Jahresverlust von 56,8 Mio CHF führte.
are/rt