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Kanton Bern macht Weg frei für automatisiertes Fahren

Keystone-SDA

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Teilrevision der Strassenverkehrsverordnung verabschiedet. Damit legt er insbesondere die Zuständigkeiten für das automatisierte Fahren fest und setzt die neuen Bestimmungen per 1. Januar 2027 in Kraft. Das Thema Wandern und Biken wurde hingegen aus der Vorlage herausgelöst.

(Keystone-SDA) Die neuen Bestimmungen sind notwendig, damit der Kanton die zusätzlichen Aufgaben aus dem Bundesrecht zum automatisierten Fahren umsetzen kann, wie der Regierungsrat des Kantons Bern am Donnerstag mitteilte.

Die angepasste Verordnung sieht vor, dass das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Gesuche um Genehmigung von Einsatzbereichen für führerlose Fahrzeuge prüft und koordiniert.

Ein solcher Einsatzbereich umfasst eine klar definierte Fahrstrecke, auf der führerlose Fahrzeuge verkehren, wobei ein Mensch diese überwacht. Ein genehmigter Einsatzbereich ist zwingend notwendig, damit ein führerloses Fahrzeug zum Verkehr zugelassen werden kann.

«Führerlose Taxis bieten gerade im ländlichen Raum eine grosse Chance für eine bessere Mobilität», zeigte sich Regierungsrat Philippe Müller (FDP) überzeugt.

Keine schnelle Lösung für Biker und Wanderer

Die im Frühling 2026 von der Sicherheitsdirektion durchgeführte Konsultation zur Strassenverkehrsverordnung thematisierte auch das Nebeneinander von Wandern und Biken. Dabei ging es um die Frage, welche Fuss- und Wanderwege von Velofahrenden mitgenutzt werden können. Die Haltungen dazu waren kontrovers.

Die umstrittene Bestimmung in der kantonalen Strassenverkehrsverordnung basiert auf Artikel 43 des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes. Die Bundesregelung habe Nutzende von Fuss- und Wanderwegen sowie die Behörden schon seit einigen Jahren vor Unklarheiten und Herausforderungen gestellt, schreibt der Kanton Bern in seiner Mitteilung.

«Tatsache ist, dass heute deutlich mehr Mountainbikende auf Wanderwegen unterwegs sind als noch vor einigen Jahren – es braucht darum einerseits Rücksicht und andererseits möglichst klare Regeln», sagte Müller.

Die Thematik des Nebeneinanders und wo nötig der Trennung von Wandern und Biken löste der Regierungsrat aufgrund der kontroversen Haltungen in der Konsultation aus der Revisionsvorlage heraus. Sie soll in der ersten Jahreshälfte 2027 zusammen mit den betroffenen Fachkreisen vertieft und ergebnisoffen analysiert werden. Der Regierungsrat wird sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Ergebnissen der Analyse befassen.

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