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Kanton Zürich unterstützt Kulturförderprojekt «Erbprozent Kultur»

(Keystone-SDA) Jeder kann ein Kulturförderer sein: Bei der Stiftung «Erbprozent Kultur» kann man sich verpflichten, ein Prozent des Vermögens für Kulturprojekte zu vermachen – für welche darf man zu Lebzeiten mitbestimmen. Als zweiter Kanton leistet nun Zürich Anschubfinanzierung.

Zu den vom Kanton Appenzell Ausserrhoden gesprochenen 150‘000 Franken kommen nun 50’000 dazu, wie die Stiftung am Wochenende mitteilte. Damit sei das im Mai 2015 lancierte Projekt auf Kurs. Zwei Jahre werde die Aufbauphase dauern. Die Kosten dafür sollen nicht mit dem Vermächtnis der Erbversprechenden finanziert werden, sondern mit Mitteln der öffentlichen Hand.

Das Erbprozent stammt aus der frei verfügbaren Quote der Erblassenden, es ist freiwillig und widerrufbar. Die Vermächtnisse werden ausschliesslich zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet, sprich zur Unterstützung von kulturellen Vorhaben, Projekten und Institutionen in und aus der Schweiz. Während der Aufbauphase werden mit den Erbversprechenden die Förderkriterien festgelegt.

Erste, wohl noch bescheidene Vergabungen sind für 2017 vorgesehen. Aber angesichts dessen, dass gemäss aktueller Prognosen in Zukunft sehr hohe Summen vererbt werden, rechnen die Organisatoren damit, dass innert zehn Jahren ein zweistelliger Millionenbetrag erreicht werden wird.

Zwei Mal jährlich findet ein Forum «Erbprozent Kultur» statt, das nächste am kommenden Samstag im Stapferhaus Lenzburg in der «Geld»-Ausstellung. Der Anlass ist öffentlich, um Anmeldung wird gebeten.

www.erbprozent.ch

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