Kriminalgericht Luzern spricht Polizisten nach Hundeeinsatz frei
Ein Polizist ist vom Kriminalgericht Luzern vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Er hatte 2022 in Luzern mit einem Diensthund einen renitenten Mann gestoppt. Dieser wurde vom Hund verhältnismässig stark verletzt.
(Keystone-SDA) Der heute 30 Jahre alte Mann hatte sich im August 2022 nach 2 Uhr berauscht in eine Polizeikontrolle eingemischt, wie es in der Anklageschrift hiess. Als ihn ein Polizist kontrollieren wollte, rannte er davon.
Der beschuldigte 47-jährige Polizist und seine Beifahrerin, die über Funk von dem Vorfall informiert wurden, sahen den Flüchtenden bei der Pilatusstrasse. Die Polizistin stieg aus dem Auto, forderte den Mann zum Stehenbleiben auf und stellte sich ihm in den Weg und wurde umgerannt.
Der Polizist nahm darauf den Diensthund aus dem Kofferraum, forderte den Flüchtenden zwei Mal zum Stehenbleiben auf und drohte den Hundeeinsatz an. Als dies nicht fruchtete, liess er das Tier mit dem Befehl «attaque» von der Leine.
Der Hund stoppte den Mann und biss ihm acht Mal ins Bein. Im Spital infizierte die Wunde, der Patient musste drei Mal operiert werden und war monatelang arbeitsunfähig.
Das Gericht kam zum Schluss, dass die Verletzungen schwerer waren, als der Polizist erwarten konnte. Dem Beschuldigten, der schwere Schuhe und 15 Kilogramm Material auf sich trug, sei aber nur der Hund zur Verfügung gestanden, um den Flüchtenden zu stoppen. Zudem hätte es auch sein können, dass der Flüchtende stoppt und der Hund dann nicht oder weniger stark zubeisst.
Das Gericht gab zu bedenken, dass der Polizist innerhalb von Sekundenbruchteilen entscheiden musste. Gemessen an dem, was zuvor vorgefallen sei, sei der Entscheid, den Hund einzusetzen, zwar hart. Der Polizist habe aber nicht gewusst, wieso der Mann flüchtete und ob er bewaffnet sei. Er habe davon ausgehen müssen, dass er weder harmlos sei und noch aus nichtigem Anlass davonrenne.
Der Renitente wurde vom Kriminalgericht im selben Urteil wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, der Hinderung einer Amtshandlung, der Störung des Polizeidienstes und Betäubungsmitteldelikten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten und 20 Tagen verurteilt. Dazu kam ein Geldstrafe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.