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CERN-Physiker: Auch Schweiz ermittelt

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Zusammenhang mit dem in Frankreich verhafteten CERN-Physiker ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eröffnet. Dieses laufe wegen Verdachts der Unterstützung einer kriminellen Organisation.

Das Verfahren sei Ende Oktober eröffnet worden, bestätigte BA-Sprecherin Walburga Bur einen Artikel der NZZ am Sonntag. Mit den Ermittlungen sollen «der rechtserhebliche Sachverhalt und die mutmassliche Täterschaft» festgestellt sowie Beweismittel sichergestellt werden.

Bei ihren Ermittlungen stützt sich die BA auf Artikel 260 des Strafgesetzbuchs. Danach kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden, wer sich an einer Organisation beteiligt, die ein Gewaltverbrechen plant. Strafbar ist auch, wer ein Verbrechen im Ausland begeht, die Ausführung aber in der Schweiz plant.

Gegen den 32-jährigen Physiker ist wegen mutmasslicher Kontakte zum Terrornetz Al Kaida in Frankreich ein Verfahren eingeleitet worden. Der Mann hatte am Teilchenforschungszentrum CERN in Genf seit 2003 als externer Mitarbeiter gearbeitet. Er war zudem an der ETH Lausanne Lehrbeauftragter.

Der verdächtige Franzose algerischer Abstammung soll laut den Ermittlern über das Internet mit Al Kaida in Nordafrika in Kontakt getreten sein. Über konkrete Planungen von Anschlägen war aber nichts bekannt.

swissinfo.ch und Agenturen

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