Papierlose Mutter von Schweizer Kindern darf im Land bleiben
Eine papierlose Mutter von vier Schweizer Kindern darf im Rahmen des Familiennachzugs in der Schweiz bleiben. Das bernische Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Frau gegen einen Entscheid der kantonalen Sicherheitsdirektion gutgeheissen.
(Keystone-SDA) Das geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervor. Der Migrationsdienst des Kantons Bern hatte der Mutter zuvor eine Aufenthaltsbewilligung verweigert, weil sie keine gültigen Ausweispapiere ihres Heimatlandes vorlegen konnte. Als sicher gilt nur, dass sie aus Ostafrika stammt.
Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass das private Interesse am Verbleib der Mutter bei ihrer Familie das öffentliche Interesse am zweifelsfreien Nachweis ihrer Identität deutlich überwiegt.
Laut Urteil haben drei der vier Kinder besondere Förderbedürfnisse. Den Kindern und dem erwerbstätigen Vater sei eine Auswanderung nicht zuzumuten. Das Amt für Bevölkerungsdienste wurde angewiesen, der Mutter eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.
Die Frau war im August 2008 in das Vereinigte Königreich eingereist und hatte dort insgesamt viermal erfolglos um Asyl ersucht. Die britischen Behörden gingen nach einer Sprachanalyse davon aus, dass sie äthiopische und nicht wie von ihr angegeben eritreische Staatsangehörige sei.
Im Oktober 2021 heiratete sie in Grossbritannien ihren Schweizer Partner. Dieser zog später zurück in die Schweiz, um hier eine Stelle anzutreten. Die Kinder folgten schrittweise nach. Schliesslich reiste auch die Mutter ohne das erforderliche Visum in die Schweiz ein.