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Universitäten dürfen gemäss Gutachten Ausländerquoten einführen

(Keystone-SDA) Die Schweizer Hochschulen haben laut einem Gutachten der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) das Recht, Ausländerquoten einzuführen, wenn zuwenig Studienplätze vorhanden sind. Auch höhere Gebühren für ausländische Studierende sind demnach zulässig.

Der Bericht des Juristen und Rektors der Universität Luzern, Paul Richli, liege den Universitäten bereits seit Anfang Jahr vor, sagte Mathias Stauffacher, Generalsekretär der CRUS, am Dienstag zu einem Artikel der «NZZ am Sonntag», welche die Ergebnisse publik gemacht hatte.

Mit der Schweiz verbunden

Das Gutachten stellt fest, dass Ausländerquoten möglich sind und nicht gegen internationale Abkommen oder bilaterale Verträge verstossen. Auch sind Hochschulen demnach nicht verpflichtet, ausländische Studierende zu Studiengebühren auszubilden, die weit unter den tatsächlichen Kosten liegen.

Hochschule St. Gallen mit fixer Quote

Die CRUS habe keine Empfehlung zur Verschärfung der Zulassungsbedingungen abgegeben, betonte Stauffacher. Auch gehe es nicht darum, eine nationale Massnahme einzuleiten, welche den Zustrom ausländischer Studierender bremsen soll.

Der Bericht habe vielmehr bestätigt, dass die Kantone befugt seien, im Fall von Kapazitätsengpässen in einzelnen Studiengängen die Zulassungshürden für Ausländer zu erhöhen. Für die ETH wird derzeit eine entsprechende Gesetzesänderung geprüft.

Zulassungsbedingungen für ausländische Studierende sind bereits heute gängige Praxis. Ein fixe Quote kennt bislang jedoch nur die Hochschule St. Gallen. Sie lässt seit geraumer Zeit nur 25 Prozent ausländische Studierende zu. Bislang war ungewiss, ob diese Praxis gemäss internationalen Abkommen überhaupt zulässig ist.

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