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Valora/Berner Einzelrichter weist Klage des ehemaligen Chefs Reto Hartmann ab

Bern (awp/sda) – Die fristlose Entlassung von Valora-Chef Reto Hartmann im Juni 2003 war rechtmässig. Das hat am Mittwoch ein Berner Einzelrichter entschieden. Er wies Hartmanns Klage auf 2 Mio CHF Entschädigung ab.
Im Wesentlichen bestätigte Richter Andrea Corti die Argumentation der Beklagten, der damalige CEO habe hinter dem Rücken des Verwaltungsrates über den Verkauf der Valora an eine Investorengruppe aus Brasilien verhandelt und dabei vertrauliche Daten herausgegeben.
Durch fehlende oder unvollständige Information des Verwaltungsrates und dessen Präsidenten habe Hartmann gegen das Organisationsreglement verstossen, hielt Corti fest. Durch die Herausgabe eines internen Businessplans habe er zudem gegen eine ausdrückliche Weisung des Präsidenten gehandelt.
Schliesslich kreidete der Richter dem Konzernchef auch an, er habe eigene Gewinnziele verfolgt. Denn bei einem Verkauf hätte er sich mit 2 Mio CHF beteiligen wollen. Unter diesen Umständen sei es nachvollziehbar, dass dem Verwaltungsrat die Vertrauensbasis für jede weitere Zusammenarbeit gefehlt habe.
Als Folge des Urteils muss Hartmann der beklagten Valora Management AG Parteikosten von gut 162’000 CHF bezahlen. Er hat auch die Gerichtskosten von rund 144’000 CHF zu tragen. Die Höhe ergibt sich durch die grosse Streitsumme und das aufwendige Verfahren mit Befragungen im Ausland und einem Gutachten.
mk

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