Jetzt kommt die neue UBS-Regulierung in den Ständerat
Nach dem Kollaps der Credit Suisse im März 2023 berät der Ständerat diese Woche erstmals über eine neue Bankenregulierung. Ob sich der bundesrätliche Vorschlag durchsetzen wird, ist offen.
Jetzt geht es ans Eingemachte: Mehr als drei Jahre nach der staatlich unterstützten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS berät nun erstmals das Parlament über ein neues Bankengesetz. Es geht unter anderem um höhere Eigenkapitalanforderungen für die UBS – die letzte global systemrelevante Grossbank der Schweiz.
Zur Erinnerung: Am 15. März 2023 verlor der Aktienkurs der Credit Suisse innert weniger Stunden um bis zu 31% an Wert. Darauf zogen Kundinnen und Kunden ihr Geld von der Credit Suisse ab. Die Nationalbank rettete die Credit Suisse mit einem Kreditrahmen von 50 Milliarden US-Dollar ins Wochenende.
Mehrere bürgerliche Ständeräte wollen das Geschäft an den Bundesrat zurückschicken. Die Mehrheit der FDP-Ständeratsmitglieder habe an der Fraktionssitzung ihrer Partei für ein Nichteintreten plädiert, berichtete SRF. Auch Mitte-Ständeräte wollen demnach mitziehen. Er habe den Antrag gestellt, den Bundesrat damit zu beauftragen, diese Eigenmittel auszugestalten, erklärte der Appenzell Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni. Die Eigenmittelvorschriften seien schon immer in Verordnungen des Bundesrats gewesen. (sda)
Darauf verkündete die Spitze der UBS – gemeinsam mit Vertretern des Bundesrats, der Schweizerischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht – vor den Medien, dass sie die Credit Suisse übernehmen werde. Der Bund sprach Garantien im Umfang von 9 Milliarden Franken. Insgesamt gingen die Nationalbank und der Bund mit bis zu 250 Milliarden Franken ins Risiko, um die Zahlungsfähigkeit der Credit Suisse zu sichern.
Seither haben die Behörden vor allem viel Papier produziert: Ein erster Expertenbericht vom September 2023 sprach sich zwar noch gegen höhere Eigenkapitalpuffer aus. Doch schon die Parlamentarische Untersuchungskommission zum «Fall Credit Suisse» verwies im Dezember 2024 auf die faktische Unterkapitalisierung der Credit Suisse. Der Bundesrat sah das ähnlich und schlug im April 2026 vor, die Eigenmittel im UBS-Stammhaus zu erhöhen.
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Mehr Sicherheit oder mehr Wettbewerb für die UBS?
Das soll sich für die UBS ändern
Konkret will der Bundesrat die ausländischen Tochtergesellschaften im Stammhaus der UBS besser absichern. Aus dem Schweizer Stammhaus betreibt die UBS wichtige Auslandsgeschäfte. Zudem hält sie dort ihre Beteiligungen an ausländischen UBS-Einheiten.
Nach aktueller Regel muss die UBS ihre Auslandtöchter mit nur rund 45% hartem Kernkapital absichern. Das heisst: Verliert eine UBS-Tochtergesellschaft im Ausland mehr als 45% ihres Werts, vernichtet dies Eigenkapital im Stammhaus, das ursprünglich für andere Geschäfte zur Seite gelegt wurde.
Neu soll das Schweizer Stammhaus stärker vor Verlusten im Ausland abgesichert werden: Der Bundesrat schlägt eine 100-prozentige Unterlegung der Auslandtöchter mit hartem Kernkapital (CET1) vor – nur so könne das sogenannte «Double Leverage» verhindert werden. Von «Double Leverage» spricht man, wenn einer Bank erlaubt wird, das Eigenkapital seiner Tochtergesellschaften zu stärken, indem sie im Mutterhaus einen Kredit aufnimmt und dieses Geld in die Tochtergesellschaft verschiebt.
Darum will die Ständeratskommission einen Kompromiss
Der ständerätlichen Wirtschafts- und Abgabenkommission geht der Vorschlag des Bundesrats zu weit: Eine solche hohe Eigenkapitalanforderung im Stammhaus würde der Wettbewerbsfähigkeit der UBS schaden. Sie fordert darum, die CET-1-Unterlegung auf nur 50% zu erhöhen. Die restlichen 50% solle die UBS mit sogenannten AT1-Anleihen absichern. Das sind Anleihen, die sich in einer Stresssituation in Eigenkapital wandeln lassen. So wolle die Kommission den Anliegen der Kantone, der Wirtschaft und der UBS entgegenkommen, schreibt sie selber.
Ob sich die vorberatende Kommission auch im Ständerats-Plenum durchsetzen wird, ist fraglich: Zu erwarten ist eine neuerliche Debatte um die angemessene Höhe der CET-1-Unterlegung. In der vorberatenden Kommission gab es eine starke Minderheit, die für eine 90-prozentige Absicherung plädierte. Sie unterlag gemäss Medienberichten mit sieben zu fünf Stimmen (bei einer Enthaltung).
Reicht es für eine Mehrheit für den Bundesrat?
Es könnte eng werden, wenn der Ständerat am Donnerstag erstmals über die neue UBS-Regulierung befindet. Doch egal, wie die Beratungen ausgehen: Danach muss in jedem Fall auch der Nationalrat noch zustimmen. Die Grosse Kammer wird das Geschäft voraussichtlich in der Wintersession 2026 beraten.
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