Zürcher Töfffahrer erhält wegen zirkusreifer Tricks bedingte Strafe
Das Zürcher Bezirksgericht hat einen 21-jährigen Töfffahrer am Donnerstag wegen seiner Tricks zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Statt im Zirkus zeigte er seine Kunststücke auf stark befahrenen Strassen und gar auf der Autobahn.
(Keystone-SDA) Komplimente machen Richter selten. In diesem Fall erhielt der Beschuldigte jedoch eines: «Sie haben das recht gut gemacht. Im Zirkus wäre das eine gute Show.» Leider seien diese Tricks auf der stark befahrenen Hardbrücke aber am falschen Ort.
Statt eines Engagements im Zirkus erhielt der Schweizer an diesem Nachmittag eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, wobei die Probezeit zwei Jahre beträgt. Der Schuldspruch lautet mehrfache, teils qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Er muss zudem ins Gruppen-Lernprogramm «Start» für «risikobereite Verkehrsteilnehmende», das vom Justizvollzug durchgeführt wird.
Mit beiden Füssen auf der Sitzfläche
Der 21-Jährige gestand, mit seinem Töff so genannte Wheelies, also Männchen, gemacht zu haben. Dabei beliess er es jedoch nicht: Mehrfach stellte er sich dabei auch auf die Sitzbank und winkelte ein Bein an. Oder er tanzte gleich mit beiden Füssen auf der Sitzfläche herum. Videoaufnahmen belegen dies in dreizehn Fällen, wobei neun Aktionen auf stark befahrenen Strassen stattfanden.
«Das war sehr dumm von mir», sagte er bei der Befragung. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er damit auch andere Menschen gefährde. «Ich dachte, ich gefährde nur mich selber.» Seine Lektion habe er gelernt. Er wolle wegen «einer Sekunde Spass» nicht in den Knast.
Ob der Lenker wirklich einsichtig ist, bezweifelte der Richter allerdings etwas. Schliesslich habe er bereits zwei Ausweisentzüge hinter sich. Beim ersten Mal wegen zu schnellen Fahrens, beim zweiten Mal wegen eines Auffahrunfalls. Aktuell läuft sein dritter Ausweisentzug, wobei noch nicht sicher ist, wie lange dieser dauert.
In seinem Alltag wurde der Ausweisentzug bereits zum Problem, denn der Schweizer arbeitet im Autogewerbe. Er kann nicht einmal eine Probefahrt mit einem reparierten Auto machen oder einen Wagen umparkieren. Der Chef habe keine Freude am aktuellen Zustand. Weil er gut arbeite, sei er bis jetzt aber nicht entlassen worden. Das Töfffahren hat er mittlerweile aufgegeben.
Der Gerichtsprozess wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Dies ist möglich, wenn ein Beschuldigter grundsätzlich geständig ist. Das Gericht erhebt dabei den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft zum Urteil. Plädoyers gibt es keine.