Basel-Stadt plant Steuerabzug vom Lohn ab 2029 und in zwei Etappen
Der Kanton Basel-Stadt will die Einführung des Steuerabzugs vom Lohn in zwei Phasen umsetzen. Eine Pilotphase für die Kantonsverwaltung und staatsnahe Betriebe ist frühestens ab dem 1. Januar 2029 geplant.
(Keystone-SDA) Zwei Jahre nach dem Start der Pilotphase, ab Januar 2031, soll der Direktabzug auf Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden ausgeweitet werden, wie das Finanzdepartement am Dienstag mitteilte.
Voraussetzung dafür ist, dass das Bundesgericht den Direktabzug als rechtmässig beurteilt. Gegen die vom Stimmvolk im Juni 2026 angenommene Vorlage ist eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Diese wurde von Jonas Lüthy, Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz, eingereicht und wird von der Basler FDP und LDP unterstützt.
Der Zeitplan setzte voraus, dass das Bundesgericht innert Jahresfrist entscheidet und sich daraus keine grösseren zusätzlichen Schwierigkeiten ergeben, hiess es weiter.
Die Steuerverwaltung hat gemäss Mitteilung erste Abklärungen zur Umsetzung eingeleitet. Noch offen seien unter anderem Fragen zur technischen Abwicklung, zur Einbindung in die Steuersoftware und zur Entschädigung der Unternehmen.
Der Direktabzug soll für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, die sowohl in Basel-Stadt wohnen als auch dort arbeiten. Wer den Abzug nicht möchte, muss dies dem Arbeitgeber aktiv mitteilen. Kleinere Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden können das Modell freiwillig einführen.