Berner Obergericht überprüft Urteil gegen schillernden Unternehmer
Vor dem Berner Obergericht steht seit Mittwoch ein Berner Unternehmer und ehemaliger Lokalpolitiker der SVP. Er wurde in erster Instanz wegen versuchten Betrugs, ungetreuer Geschäftsführung und Geldwäscherei verurteilt. Dieses Urteil hat er weitergezogen.
(Keystone-SDA) In den 2010er-Jahren galt der Mann als Machertyp. Er war erfolgreich in der Event- und Gastrobranche, war Pilot und sass für die SVP im Berner Kantonsparlament und im Berner Stadtrat. Der Angeklagte habe ein «Leben auf der Überholspur geführt», skizzierte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor Obergericht.
Erste Risse bekam das Bild 2016, als der Mann für die Berner Stadtregierung kandidierte. Nachdem pikante Details aus seinem Vorleben, etwa zum Besitz einer Bordell-Liegenschaft bekannt geworden waren, zog er die Kandidatur zurück.
Griff in die Kasse
Mit seinem Firmenkonstrukt wandte sich der Mann auch einem Liegenschaftsprojekt in Münchenbuchsee zu. Mit an Bord war ein Architekt als Geschäftspartner.
Tatsächlich entstand auch vor Obergericht der Eindruck, die beiden hätten in einem von aussen wenig übersichtlich wirkenden Firmengeflecht recht hemdsärmlig gewirtschaftet. Zahlreiche Vereinbarungen wurden getroffen, Forderungen mit anderen irgendwie verrechnet und hohe Beträge hin- und hergeschoben. Wichtige Fragen blieben auch am Mittwoch offen.
2020 zeigte der Architekt den Mann schliesslich an, weil er ihm unerlaubte Griffe in die Firmenkasse vorwarf. Die erste Gerichtsinstanz sah dies 2024 als erwiesen an und brummte dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten auf.
Gewährtes Darlehen sichern
Der Angeklagte habe viel Geld in die Unternehmung eingebracht, der Architekt hingegen nur hohe Honorare bezogen, ohne Geld einzubringen, betonte die Verteidigung am Mittwoch. Angesichts dieser Tatsache habe der Angeklagte mit Überweisungen auf sein Privatkonto ein Aktionärsdarlehen, das er der Firma gewährt habe, sichern wollen.
Der Architekt habe den Angeklagten übers Ohr hauen wollen. Nach dem Motto «Angriff ist die beste Verteidigung» habe der Architekt dann seinen Geschäftspartner angezeigt. Die Verteidigung fordert für den Angeklagten einen Freispruch.
Immer bereit zu tricksen
Der Staatsanwalt wies diese Sicht der Dinge postwendend zurück. Es gehe nicht an, mit dem Finger auf den Architekten zu zeigen, nach dem Motto: «Ich war es nicht, der andere hat auch».
Der Angeklagte sei immer bereit gewesen zu tricksen, zu schummeln und für sich selber mehr herauszuholen. Die Überweisungen von Firmengeldern auf sein Privatkonto hätten keineswegs dazu gedient, ein Darlehen zu sichern. Vielmehr habe der Angeklagte das Geld noch gleichentags ausgegeben, um private Ausstände zu decken.
Dazu gehörte laut Staatsanwaltschaft beispielsweise ein Posten, für die Bezahlung von Unterschriftensammelnden gegen ein Berner Tramprojekt.
Mit seinem Verhalten habe der Angeklagte unter anderem seinen Geschäftspartner und weitere Personen, aber auch die Firmen des Konstrukts geschädigt. Der Mann habe eine ordentliche Portion kriminelle Energie an den Tag gelegt. Die Deliktsumme mit fast einer Million Franken sei nicht klein, kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss.
Sie forderte eine Strafe von vier Jahren. Das Strafmass liegt damit etwas höher als die in erster Instanz ausgefällt Strafe. Das Obergericht wird sein Urteil am Freitagnachmittag bekannt geben.