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Bundesgericht bestätigt U-Haft für Mann nach Schuss in Polizeiauto

Keystone-SDA

Das Bundesgericht hat die Untersuchungshaft für einen Mann bestätigt, der Ende Juli in einem Polizeifahrzeug einen Schuss abfeuerte. Laut Gericht besteht ein hohes Rückfallrisiko.

(Keystone-SDA) Das Obergericht des Kantons Bern hatte im August eine Beschwerde des Mannes gegen die Untersuchungshaft abgewiesen, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Das höchste Schweizer Gericht bestätigt nun den Entscheid der Vorinstanz.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Inhaftierten vor, am 31. Juli während eines Polizeitransports die Waffe eines Beamten ergriffen und einen Schuss im Fahrzeug abgegeben zu haben. Er befand sich dabei in einem Zustand starker Erregung und unter Drogeneinfluss. Verletzt wurde niemand.

Er wird der Gefährdung des Lebens, eventuell der versuchten Tötung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie mehrerer Verstösse gegen das Waffengesetz beschuldigt.

Das Bundesgericht ist der Ansicht, es sei plausibel, dass der Mann die ihm vorgeworfenen Taten begangen habe, auch wenn der genaue Hergang noch zu klären sei. Die Richter betonten, dass es nicht ihre Aufgabe sei, die Beweismittel umfassend zu würdigen, sondern lediglich zu prüfen, ob ernsthafte Verdachtsmomente bestünden.

Sportschütze mit Waffen

Das Gericht geht zudem von einem ernsthaften und unmittelbaren Rückfallrisiko aus. Der Beschuldigte habe sich bereits früher nach Drogenkonsum in einem ähnlichen psychischen Zustand befunden und die Konsequenzen seines Verhaltens gekannt.

Die Richter befürchten, dass er erneut unter Verfolgungswahn leiden und schwere Straftaten begehen könnte. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der Beschwerdeführer ein Sportschütze ist, Waffen besitzt und sich leicht neue Waffen auf dem Schwarzmarkt beschaffen könnte.

Der Beschuldigte hatte beantragt, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Stattdessen sollten Ersatzmassnahmen wie Hausarrest, regelmässige Drogenkontrollen oder eine Behandlung angeordnet werden. Das Bundesgericht lehnt dies jedoch ab, weil damit insbesondere weitere schwere Straftaten nicht in gleichem Masse verhindert werden können. (Urteil 7B_1226/2026 vom 5.10.2026)

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