CH/Google Street View einigt sich vorläufig mit dem Datenschutzbeauftragten (AF)
Bern (awp/sda) – Das Internet-Unternehmen Google und der eidgenössische Datenschutzbeauftragte haben sich im Streit um Google Street View über das weitere Vorgehen geeinigt. Endgültig entscheiden im Streit um die virtuellen Stadtrundfahrten wird allerdings die Justiz.
Mit der am Mittwoch ausgehandelten Einigung regeln die beiden Parteien zwar vorerst nur das Vorgehen bis zum Vorliegen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Einen Teilerfolg konnte der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür jetzt schon für sich verbuchen: Google wird auch einen möglicherweise negativen Gerichtsentscheid akzeptieren und entsprechend anwenden.
«Mit dieser Vereinbarung werden die von uns mit den vorsorglichen Massnahmen beabsichtigten Ziele vollumfänglich erreicht», wird Thür in einer Mitteilung seiner Behörde vom Freitag zitiert. Peter Fleischer, der Datenschutzbeauftragte von Google, verspricht laut Mitteilung, dass Google die Vereinbarung einhalten werde.
Zwischen Google und Thür wurde abgemacht, dass während des Hauptverfahrens vorläufig keine weiteren, in der Schweiz aufgenommenen Bilder bei Google Street View oder sonst im Internet aufgeschaltet werden.
Google darf aber weiterhin Kamerafahrten in der Schweiz unternehmen. Sie erfolgen im Hinblick auf den Ausgang des Gerichtsverfahrens auf eigenes Risiko. Die Bilder dürfen aber ebenfalls noch nicht verwendet werden.
Vor diesen Kamerafahrten muss Google mindestens eine Woche im Voraus online darüber informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis von welchen Städten Aufnahmen geplant sind.
Das amerikanische Internet-Unternehmen erklärte sich zudem bereit, bereits veröffentlichte und künftige Aufnahmen nach dem Vorliegen des Entscheides des Bundesverwaltungsgerichts entsprechend anzupassen. Im Gegenzug zieht Hanspeter Thür sein beim Bundesverwaltungsgericht eingereichtes Begehren für vorsorgliche Massnahmen zurück.
Damit noch nicht vom Tisch ist die eigentliche Klage des Datenschutzbeauftragten beim Bundesverwaltunsgericht wegen ungenügenden Persönlichkeitsschutzes. In Verhandlungen hatte sich Google zuvor geweigert, Personen und Autokennzeichen besser unkenntlich machen sowie andere Vorgaben für einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre zu erfüllen.
Die Klage betrifft im Detail die ungenügende Anonymisierung, die fehlenden Sondermassnahmen für sensible Gegenden, die Zoom-Funktion, die Höhe der Kamera für die Aufnahmen sowie die rechtzeitige Information der Bevölkerung vor Aufschaltungen und Aufnahmen.
Thür verlangt auch, dass die ohne Einwilligung aufgenommenen Bilder von Privatstrassen gelöscht werden. In seiner Klage beim Bundesverwaltungsgericht will Thür zudem die Frage geklärt wissen, inwieweit ein Internet-Anbieter vom Bundesgericht geschützte Persönlichkeitsrechte ausreizen und allenfalls unterwandern kann.
Mit dem dreidimensionalen Fotodienst Google Street View können Benutzer kostenlos virtuell durch Städte surfen. Bei den Ansichten handelt es sich um 360-Grad-Panoramabilder, die mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen aufgenommen werden. Zusätzlich zu den Kameras kommen dreidimensionale Lasermessgeräte zum Einsatz.
Mit den gesammelten Daten soll zu einem späteren Zeitpunkt in Google Earth auch eine räumliche Darstellung der Gebäude mit den Street-View-Daten ermöglicht werden. Google Street View ist umstritten: Während sich Computernutzer auf virtuelle Spaziergänge in fremden Städten freuen, sehen Kritiker «Big Brother» Wirklichkeit werden.
cf