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Fünf Tote bei neuen US-Angriffen auf mutmassliche Drogenboote

Keystone-SDA

Das US-Militär hat erneut mutmasslich mit Drogen beladene Boote vor der Küste von Südamerika angegriffen. Dabei wurden fünf Menschen getötet. Die beiden Boote seien auf einer bekannten Route von Drogenschmugglern unterwegs gewesen, teilte das zuständige Regionalkommando des US-Militärs (Southcom) auf der Plattform X mit. Ob die Angriffe in der Karibik oder im östlichen Pazifik erfolgten, wurde nicht mitgeteilt.

(Keystone-SDA) Beim ersten Angriff am Mittwoch (Ortszeit) seien drei «Drogenterroristen» getötet worden, beim zweiten Schlag zwei weitere, erklärte das Militär. Ihre Boote hätten zu einer von den USA als Terrororganisation eingestuften Gruppe gehört, hiess es weiter.

Nur wenige Stunden zuvor hatte das Militär einen weiteren Angriff auf drei angebliche Drogenboote am Dienstag (Ortszeit) bekanntgegeben. Auf dem ersten Boot seien drei Personen getötet worden. Die Menschen an Bord der anderen beiden Boote sprangen demnach ins Wasser, bevor die US-Streitkräfte die beiden verbliebenen Schiffe versenkten. Die US-Küstenwache sei verständigt worden, um nach möglichen Überlebenden zu suchen.

US-Militär lässt Ort der Angriffe erstmals offen

Auch bei diesem Angriff wurde der Ort des Vorfalls nicht genannt. Bislang hatte das US-Militär zumindest immer angegeben, ob ein Angriff im Pazifik oder in der Karibik erfolgt war. Auch wurde immer mitgeteilt, dass die Angriffe «in internationalen Gewässern» – und nicht im Hoheitsbereich eines Küstenstaates – stattgefunden hätten.

Seit Anfang September greifen die US-Streitkräfte unter Berufung auf angebliche Geheimdiensterkenntnisse immer wieder Schnellboote an, die mit Rauschgift beladen sein sollen. Dabei wurden bei rund 30 Angriffen offiziellen Angaben zufolge bereits mehr als 100 Menschen getötet. Die US-Regierung bezeichnet die Opfer durchweg als Drogenschmuggler und «Terroristen», wird für die aussergerichtlichen Tötungen aber heftig kritisiert. Experten argumentieren, die Angriffe seien völkerrechtlich nicht zulässig.

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