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Menschen mit geistiger Behinderung sollen abstimmen dürfen

Keystone-SDA

Künftig sollen auch alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer mit geistiger Behinderung abstimmen können. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung gestartet.

(Keystone-SDA) Das geltende Recht schliesse Menschen mit einer geistigen Behinderung von den politischen Rechten auf Bundesebene aus, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Dies betreffe Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

Eine Behinderung oder ein Unterstützungsbedarf solle künftig kein Grund mehr für einen Ausschluss vom politischen Leben sein, hiess es weiter. Dadurch sollen bestehende Benachteiligungen von Menschen mit geistigen Behinderungen beseitigt und deren Selbstbestimmung gestärkt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Januar 2027. Das letzte Wort zur Verfassungsänderung haben Volk und Stände an der Urne.

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