Nidwaldner Grossprojekte werden auf Nachhaltigkeit überprüft
Neue grössere Projekte des Kantons Nidwalden sollen bezüglich ihrer gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen beurteilt werden. Der Regierungsrat will die systematische Nachhaltigkeitsbeurteilung schrittweise einführen.
(Keystone-SDA) Dies hält der Regierungsrat in seinem Bericht zur Umsetzung eines Postulats fest, den er am Montag veröffentlicht hat. Der Landrat hatte den Vorstoss von Alexander Huser (Grüne/SP) vor fünf Jahren mit 42 zu 9 Stimmen gutgeheissen. Er beantragt dem Parlament, das Postulat nun als erfüllt abzuschreiben.
Der Vorstoss forderte, dass grössere Vorhaben der Verwaltung auf ihre Nachhaltigkeit überprüft werden sollen. Gegenüber dem Postulat erhöhte der Regierungsrat aber die finanzielle Schwelle. So sollen erst Projekte mit einer finanziellen Folge von über fünf Millionen Franken für eine Nachhaltigkeitsprüfung in Frage kommen. Huser wollte die Limite bei zwei Millionen Franken ansetzen.
Weitere Kriterien für eine Überprüfung sind, dass das Vorhaben durch einen Regierungsbeschluss in Gang gesetzt wird, dass es grossräumige Auswirkungen hat, dass es sich um ein neues Geschäft oder ein stark überarbeitetes bestehendes Geschäft handelt und dass davon mehr als 5000 Personen betroffen sind. Diese Kriterien sollen kumulativ gelten.
Zielkonflikte erkennen, Akzeptanz erhöhen
Zur systematischen Nachhaltigkeitsbeurteilung hält der Regierungsrat in seinem Bericht fest, dass diese die gesellschaftliche und politische Akzeptanz von Grossprojekten stärken könne. Zudem helfe sie, in der Verwaltung eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Denkweise zu etablieren.
Das neue Instrument verursache zwar einen personellen und finanziellen Mehraufwand, schreibt der Regierungsrat. Dem stehe aber ein potentieller Mehrwert gegenüber. So könnten Möglichkeiten, ein Projekt zu verbessern, frühzeitig erkannt werden. Auch Zielkonflikte könnten dank der Überprüfung abgewogen werden.
Die Nachhaltigkeitsüberprüfung soll schrittweise eingeführt werden. Vorgenommen werden soll sie durch drei kantonale Expertinnen oder Experten aus den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft oder Umwelt. Welche dieser Personen einbezogen wird, hängt vom Thema ab.