Staatsanwaltschaft fordert strengere Strafe für Berner Unternehmer
Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch für einen Berner Unternehmer und ehemaligen Lokalpolitiker eine strengere Strafe gefordert. Dem Mann wird unter anderem ungetreue Geschäftsführung, Geldwäscherei und versuchter Betrug vorgeworfen.
(Keystone-SDA) In erster Instanz war der Angeklagte 2024 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Vor Obergericht forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Der Angeklagte habe ein Leben auf der Überholspur geführt, schilderte der Staatsanwalt. Er sei immer bereit gewesen zu tricksen und für sich mehr herauszuholen. So habe er Geld aus einem Firmenkonstrukt, dem er angehört habe, auf sein privates Konto abgezweigt.
Dies sei keinesfalls geschehen, um ein angebliches Aktionärsdarlehen von ihm an die Firma zu sichern. Vielmehr habe der Angeklagte das Geld noch gleichentags ausgegeben, um private Ausstände zu decken.
Mit seinem Verhalten habe der Angeklagte unter anderem seinen Geschäftspartner geschädigt. Die Taktik der Verteidigung, mit dem Finger auf den Geschäftspartner zu zeigen nach dem Motto «Ich war es nicht, der andere hat auch», wies der Staatsanwalt vehement zurück.
Der Angeklagte und sein Geschäftspartner hatten sich im Rahmen eines Immobilienprojekts in Münchenbuchsee kennengelernt. Die anfängliche Freundschaft kühlte laut Staatsanwaltschaft ab, als der Geschäftspartner zu vermuten begann, dass sich der Angeklagte aus der Kasse des Firmenkonstrukts bediente.
Der Angeklagte wirft seinem ehemaligen Geschäftspartner vor, exorbitante Honorare aus dem Firmenkonstrukt bezogen zu haben. Vor Obergericht beharrten die beiden Männer auf ihrer Sicht der Dinge.