Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Das Schweizer Bundesgericht ist eine eher stille Institution. Nun aber macht es durch Misstöne auf sich aufmerksam. Wegen einer Liebesaffäre muss es eine Krise bewältigen – und ist dieser Herausforderung offenbar kaum gewachsen.
Jetzt kommt es unter den ehrwürdigsten Richterinnen und Richter in der Schweiz zum Aufstand gegen ihren Vorsitzenden. Das ist doch sehr speziell.
Gute Lektüre!
Paukenschlag am höchsten Schweizer Gericht. Die zögerliche Aufarbeitung der Liebesaffäre zweier Bundesgerichtsmitglieder führt zur Meuterei der Richterschaft.
Das Bundesgericht in Lausanne kommt auch ein halbes Jahr nach Bekanntwerden einer Liebesbeziehung nicht zur Ruhe. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sind mit dem Präsidium nicht mehr zufrieden. Sie empfehlen deshalb dem Parlament, Gerichtspräsident François Chaix nicht wiederzuwählen. Dieser ist seit 15 Jahren Bundesrichter, eine Wiederwahl normalerweise Formsache.
Im April wurde publik, dass es zwischen der SVP-Bundesrichterin Beatrice Van de Graaf und dem Parteilosen Yves Donzallaz eine Liebesbeziehung gab. Das Bundesgerichtsgesetz verbietet aber eine «dauerhafte Lebensgemeinschaft» zwischen zwei Mitgliedern des Bundesgerichts. Seither wird untersucht – für die Mehrzahl der Bundesrichter:innen offenbar zu zögerlich.
Über das künftige Bundesgerichtspräsidium wird die Bundesversammlung im Dezember entscheiden. Auch die Gesamterneuerungswahl wurde ausnahmsweise von der Herbst- auf die Wintersession verschoben.
Der Bundesrat will die grossen Social Media Plattformen stärker in die Pflicht nehmen und Minderjährige besser vor den Risiken sozialer Medien schützen.
«Das Gesetz soll die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im Digitalen Raum stärken. Es verpflichtet die Anbieter zu mehr Transparenz und Fairness», sagte Bundesrat Rösti vor den Medien. Wenn Plattformen Inhalte löschen, müssen sie dies begründen und den Nutzenden die Möglichkeit bieten, sich dagegen zu wehren. Auch Beschimpfungen und Hassrede sollen einfacher gemeldet werden können. «Mit dem Gesetz will der Bundesrat die freie Meinungsbildung stärken», sagt Rösti.
Bislang fehlen in der Schweiz klare Regeln für soziale Medien. Das soll sich ändern: Der Bundesrat hat heute über die Vernehmlassungsergebnisse zum geplanten Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen beraten. Das Departement von Kommunikationsminister Albert Rösti soll bis Juni 2027 eine Botschaft ausarbeiten.
Das Gesetz zielt auf sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen – inklusive KI-basierter Dienste. Nutzerinnen und Nutzer sollen rechtswidrige Inhalte künftig unkompliziert melden können. Neu hinzu kommen deutlich verschärfte Jugendschutzmassnahmen: Plattformen müssen Risiken für Minderjährige analysieren und reduzieren. Profilbasierte Werbung für Minderjährige soll verboten werden.
Eine Schweizer Beauty-Firma nimmt die USA ins Visier: Der Dermatologie-Spezialist Galderma übernimmt das US-Unternehmen ZO Skin Health.
Mit der Übernahme will Galderma das Geschäft mit medizinischer Hautpflege stärken und das Wachstum vorantreiben, wie sie mitteilt.
Galderma mit Hauptsitz in Zug zählt zu den weltweit führenden rein auf Dermatologie spezialisierten Unternehmen. Die Firma beschäftigt rund 7600 Angestellte weltweit. Sie ist vor allem für Anti-Aging-Produkte bekannt. Dazu gehören Filler zum Aufspritzen von Falten oder Lippen sowie Injektionen, die ähnlich wie Botox Muskelkontraktionen hemmen.
Noch eine Wirtschaftsmeldung: Heute informierte auch der Gläubigerverband Creditreform über die Zahl der Konkurse in der Schweiz. Eine Gesetzesanpassung führt dieses Jahr zu mehr gemeldeten Konkursen. Bisher herrscht ein Plus von 38% bei den Firmenpleiten gegenüber Vorjahr, gerechnet wird mit 19’000 Konkursen bis Ende Jahr. Prognostiziert werden aber auch über 20’000 Neugründungen.
Auch Menschen mit geistiger Behinderung sollen künftig in der Schweiz abstimmen dürfen.
Das geltende Recht schliesse Menschen mit einer geistigen Behinderung von den politischen Rechten auf Bundesebene aus, teilt der Bundesrat heute mit. Dies betreffe Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Nun hat die Landesregierung eine Änderung der Bundesverfassung in die Wege geleitet.
Eine Behinderung oder ein Unterstützungsbedarf solle künftig kein Grund mehr für einen Ausschluss vom politischen Leben sein. Dadurch sollen bestehende Benachteiligungen von Menschen mit geistigen Behinderungen beseitigt und deren Selbstbestimmung gestärkt werden, so der Bundesrat. Das letzte Wort zu dieser Verfassungsänderung haben Volk und Stände an der Urne.
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