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Im Kanton Zürich beschweren sich nur wenige Gebärende offiziell

Keystone-SDA

Im Kanton Zürich gibt es laut Regierungsrat nur sehr wenige formelle Beschwerden über Fehlverhalten des Personals bei Geburten. In den Jahren 2022 bis 2025 sind beim kantonalen Amt für Gesundheit nur acht Beschwerden eingegangen.

(Keystone-SDA) Insgesamt wurden in diesem Zeitraum im Kanton rund 60’000 Kinder geboren, wie der Regierungsrat in der Antwort auf eine Anfrage aus dem Kantonsrat mitteilte.

Anlass für die Anfrage war eine schweizweite Untersuchung der Berner Fachhochschule. Diese hatte ergeben, dass mehr als jede vierte befragte Frau unter der Geburt informellen Zwang erlebt hatte, etwa durch einseitige Informationen oder weil sie sich unter Druck gesetzt fühlte. Zehn Prozent berichteten von beleidigenden oder abwertenden Äusserungen des Personals.

Vor diesem Hintergrund verlangten Kantonsrätin Mandy Abou Shoak (SP, Zürich) und Mitunterzeichnende vom Regierungsrat Auskunft über die Situation im Kanton Zürich und die Handhabung von Patientenrechten.

Wie die Kantonsregierung in ihrer Antwort schreibt, steht den werdenden Eltern im Kanton Zürich ein «dichtes sowie hochstehendes Versorgungsangebot» zur Verfügung. Das Verhältnis zwischen der hohen Zahl der Geburten und den sehr wenigen Meldungen zeige insgesamt eine zufriedenstellende Situation. Von den acht beim Amt für Gesundheit registrierten Beschwerden betrafen zudem zwei Fälle lediglich verspätete Geburtsanmeldungen beim Zivilstandsamt durch ein Spital.

Auch Schwangere in der Pflicht

Der Regierungsrat betont in seiner Stellungnahme die rechtlichen Vorgaben für Fachpersonen. Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal unterlägen nach dem Patientinnen- und Patientengesetz sowie den Berufsgesetzen einer strikten Aufklärungspflicht. Patientinnen müssten verständlich über Risiken, Vor- und Nachteile sowie Alternativen von medizinischen Eingriffen informiert werden, um ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen zu können. Zudem gelte für Behandlungen eine Dokumentationspflicht.

Aber auch die Schwangeren seien in der Pflicht: Es liege in der Verantwortung der werdenden Mütter, sich frühzeitig über Geburtsverläufe zu informieren, Geburtsvorbereitungsangebote zu nutzen und Wünsche oder Fragen im Vorfeld mit den betreuenden Fachpersonen zu besprechen.

Viele Anlaufstellen bei Problemen

Dass Spitäler zur kontinuierlichen Betreuung keine gesonderten Berichte an den Kanton erstatten müssen, begründet der Regierungsrat mit der Vermeidung von unnötigem administrativem Mehraufwand. Themen wie informierte Einwilligung, respektvolle Kommunikation und traumasensible Betreuung seien zudem bereits fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung von Geburtshelferinnen, Geburtshelfern und Hebammen.

Für Frauen, die belastende oder traumatisierende Erfahrungen gemacht haben, verweist die Kantonsregierung auf ein breites Netz an Unterstützungsangeboten. Neben internen Anlaufstellen in Spitälern existierten externe Beratungs- und Beschwerdestellen. Bei Gewaltübergriffen würden zudem Opferberatungsstellen und das Frauen-Nottelefon zur Verfügung stehen.

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