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Die Nationalratswahl ist eine gesamteidgenössische Wahl; die Kantone bilden die Wahlkreise. (Quelle: Glossar Bundesbehörden)
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Verfahren, mit dem Personen in bestimmte Behörden oder andere öffentliche Ämter berufen werden, indem ihnen die Stimmberechtigten oder die Mitglieder eines Wahlgremiums (z.B. Bundesversammlung, Bundesrat) die Stimme geben. (Quelle: Glossar Bundesbehörden)
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Abstimmung oder Wahl, bei der die teilnehmenden Stimmberechtigten den Stimm- oder Wahlzettel im Abstimmungslokal in die Urne werfen. Diese traditionelle Art der Abstimmung oder Wahl wird heute immer mehr durch die briefliche Stimmabgabe und da und dort bereits durch die elektronische Stimmabgabe ersetzt. (Quelle: Glossar Bundesbehörden)
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Ein Wahlzettel ist ungültig,– wenn er keinen Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten des Wahlkreises enthält.– wenn er nicht amtlich ist.– wenn er anders als handschriftlich ausgefüllt oder abgeändert ist.– wenn er ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält.– wenn mehr als eine Liste ins Wahlcouvert gelegt wurde.
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Auf vorgedruckten Wahlzetteln dürfen Namen von Hand gestrichen werden. Der Wahlzettel muss aber mindestens eine wählbare Person enthalten. Leere oder gestrichene Zeilen auf einem Wahlzettel gehen als Parteistimmen an die Partei, die oben auf der Liste aufgeführt ist. Sie werden Zusatzstimmen genannt. Gleichzeitiges Panaschieren, Kumulieren und Streichen ist erlaubt.
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Das Stimmrecht nach Artikel 136 der Bundesverfassung (stimm- und wahlberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben) ist das Recht, an den Nationalratswahlen und an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen sowie eidgenössische Referenden und Volksinitiativen zu unterzeichnen. Das Frauenstimm- und Wahlrecht wurde auf Bundesebene am 7.2.1971 eingeführt. Am 3.3.1991 gewährten Volk und Stände…
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Wahl, die vorgenommen wird, indem die Kantonsregierung alle auf den Wahllisten aufgeführten Personen für den Nationalrat als gewählt erklärt, weil es nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten gibt, als Sitze im betreffenden Kanton zu vergeben sind. (Quelle: Glossar Bundesbehörden)
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Wahl der kleinen Kammer der Bundesversammlung. Sie wird nach kantonalem Recht und deshalb nicht in allen Kantonen am selben Tag und auch nicht immer gleichzeitig mit den Nationalratswahlen durchgeführt. (Quelle: Glossar Bundesbehörden)
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Die 200 Sitze im Nationalrat werden nach der Bevölkerungszahl (Gesamtzahl der Einwohnerinnen und Einwohner = Wohnbevölkerung) auf die 26 Kantone verteilt. Grundlage ist das amtliche Ergebnis der letzten eidgenössischen Volkszählung. Jeder Kanton hat aber mindestens einen Sitz. (Quelle: Glossar Bundesbehörden)
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Bei Proporzwahlen stimmen die Wählenden in erster Linie für eine Partei und erst in zweiter Linie für eine Person. Dabei wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitze proportional zum Wahlresultat der Parteien verteilt. Jeder Sitz ist also an einen gewissen Prozentsatz der Stimmen gebunden. Bei der Sitzverteilung kann es dazu kommen, dass ein Sitz…