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Zweite Instanz befasst sich mit tödlicher Lachgasfahrt im Baselbiet

Keystone-SDA

Ein 23-jähriger Schweizer steht seit Montag vor dem Baselbieter Kantonsgericht. Er muss sich in zweiter Instanz wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls verantworten. Er, die Staatsanwaltschaft und die Privatkläger sind in Berufung gegangen.

(Keystone-SDA) Wie schon vor Strafgericht fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Der Beschuldigte ersucht um eine Aufhebung der Schuldsprüche und eine Abweisung der Forderungen der Privatkläger.

Der Beschuldigte hatte im November 2021 unter Lachgaseinfluss die Kontrolle über sein Auto verloren und war in eine Betonbucht geprallt. Ein 18-Jähriger im Auto starb, der Fahrer und drei weitere Personen wurden zum Teil schwerst verletzt. Das Strafgericht hatte den Lenker im April 2025 wegen fahrlässiger Tötung als schwerstes Delikt zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

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