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Warum stimmt die Schweiz erneut über die Heiratsstrafe ab?

Initiative des Zentrums zur Besteuerung verheirateter Paare
Die Initiative fordert, die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren beizubehalten, allerdings nur bei der direkten Bundessteuer. Keystone / Christian Beutler

Am 29. November stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal darüber ab, wie die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren beseitigt werden soll. Nachdem sie im März die Individualbesteuerung angenommen hat, entscheidet sie nun über die Initiative der Mitte «Für faire Steuern», die an der gemeinsamen Besteuerung festhalten will.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Schweizer Stimmbevölkerung innerhalb kurzer Zeit mehrfach über dasselbe Thema abstimmt: Das Covid-19-Gesetz kam innert drei Jahren dreimal an die Urne.

Dieses Mal entscheiden die Stimmberechtigten am 29. November über einen alternativen Weg zur Abschaffung der Heiratsstrafe, obwohl sie sich erst vor wenigen Monaten für die Individualbesteuerung ausgesprochen haben.

Warum wird erneut über die Besteuerung von Ehepaaren abgestimmt?

Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert: Ihre Einkommen werden für die Berechnung der Steuern zusammengezählt. Für manche Ehepaare fällt die Steuerrechnung dadurch höher aus, als wenn sie unverheiratet wären. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn beide gut verdienen. Diese Benachteiligung wird als «Heiratsstrafe» bezeichnet.

Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, hat die Schweizer Stimmbevölkerung am 8. März das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen. Dabei handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zu einer Volksinitiative der FDP-Frauen.

Die Reform soll 2032 in Kraft treten. Ab dann wird jede steuerpflichtige Person auf der Grundlage einer eigenen Steuererklärung besteuert – sowohl auf Bundesebene als auch auf Kantons- und Gemeindeebene.

Dieses Prinzip lehnt die Mitte jedoch ab. Sie hat deshalb beschlossen, an ihrer VolksinitiativeExterner Link festzuhalten, die einen anderen Weg zur Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung bestimmter Ehepaare vorschlägt.

Die Initiative mit dem Titel «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» wurde am 27. März 2024 mit 102’051 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Was fordert die Initiative der Mitte-Partei?

Die Initiative will an der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren festhalten, allerdings nur bei der direkten Bundessteuer. Das bedeutet, dass die Einkommen der Ehepartner zusammengezählt werden und das Paar eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllt.

Zudem verlangt die Initiative, dass Ehepaare nicht mehr Steuern bezahlen als unverheiratete Personen in vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen. Dieser Grundsatz soll in der Verfassung verankert werden.

Die Initiative legt kein abschliessendes Berechnungsmodell fest, sondern beauftragt den Gesetzgeber, eine Lösung zu finden. Sie sieht allerdings einen Auffangmechanismus vor, falls innerhalb von drei Jahren nach ihrer Annahme kein Umsetzungsgesetz in Kraft tritt.

In diesem Fall müsste die Steuerverwaltung zwei Berechnungen vornehmen: eine nach dem Modell der gemeinsamen Besteuerung und eine auf Grundlage der Steuertarife und Abzüge für unverheiratete Personen. Massgebend wäre jeweils der tiefere Steuerbetrag.

Wer ist dafür, wer dagegen?

Ein überparteiliches Komitee unterstützt die Initiative. Ihm gehören die Mitte, die Schweizerische Volkspartei (SVP), die Evangelische Volkspartei (EVP), die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU), der Schweizer Bauernverband sowie die Interessengemeinschaft «Familie 3plus» an.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Auch die Sozialdemokratische Partei (SP), die Grünen, die FDP.Die Liberalen und die Grünliberalen bekämpfen die Vorlage.

Was sind die Argumente für die Initiative?

Für die Befürworterinnen und Befürworter ist die Initiative die gerechteste Lösung, um die Heiratsstrafe abzuschaffen. Sie kritisieren, dass die Individualbesteuerung Familien benachteilige, in denen ein Elternteil den Grossteil des Einkommens erwirtschaftet, während der andere wenig oder gar nichts verdient.

Ihrer Ansicht nach ermöglicht ihr Modell Paaren, selbst zu entscheiden, wie sie die Erwerbs- und Familienarbeit aufteilen, ohne dafür steuerlich benachteiligt zu werden.

Das Ja-Lager betont zudem, dass die Initiative keinen grundlegenden Umbau des Steuersystems erfordere, da sie auf der bestehenden gemeinsamen Besteuerung aufbaue.

Damit lasse sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand vermeiden, den die Individualbesteuerung mit sich bringe. Laut Schätzungen des Bundes führt diese nämlich zu rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen.

Schliesslich verweisen die Befürworterinnen und Befürworter auf die Situation von Ehepaaren im Rentenalter, die ihr Leben während Jahrzehnten auf die gemeinsame Besteuerung ausgerichtet haben.

Sie sind der Ansicht, dass ein Systemwechsel diese Paare benachteiligen könnte, da sie die Aufteilung von Arbeit und Einkommen aus ihrer Erwerbszeit nicht mehr anpassen können.

Was sind die Argumente gegen die Initiative?

Für die Gegner:innen ist das Ziel, die Heiratsstrafe abzuschaffen, mit der Annahme der Individualbesteuerung im vergangenen März bereits erreicht. Sie fordern deshalb, diesen Volksentscheid zu respektieren.

Die Gegner:innen weisen zudem darauf hin, dass die Initiative in bestimmten Fällen eine neue Ungleichbehandlung schaffen könnte, diesmal zulasten unverheirateter Personen. Diese könnten mehr Steuern bezahlen als Ehepaare in vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen.

Ausserdem würde die Annahme der Initiative dem Grundsatz widersprechen, jede steuerpflichtige Person individuell zu besteuern. Da die Initiative der Mitte nur die direkte Bundessteuer betrifft, könnten zwei unterschiedliche Systeme nebeneinander bestehen: Ehepaare würden auf Bundesebene gemeinsam besteuert, auf Kantons- und Gemeindeebene hingegen individuell.

Schliesslich argumentiert die Gegnerseite, dass die gemeinsame Besteuerung weniger Anreize für eine Erwerbstätigkeit schaffe als die Individualbesteuerung. Das gelte insbesondere für die Person, die das zweite Einkommen zum Haushalt beiträgt. Ihrer Ansicht nach fördert die Initiative deshalb die Gleichstellung von Frauen und Männern weniger stark.

Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Reform?

Die finanziellen Folgen der Initiative würden von ihrer Umsetzung abhängen. Käme die im Initiativtext vorgesehene alternative Berechnung zur Anwendung, würden die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer laut der Botschaft des BundesratsExterner Link jährlich um schätzungsweise 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken sinken.

Zum Vergleich: Die im März angenommene Individualbesteuerung dürfte bei der direkten Bundessteuer zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 630 Millionen Franken führen.

Wird die Individualbesteuerung bei einer Annahme der Initiative begraben?

Nicht unbedingt. Selbst wenn die Initiative der Mitte am 29. November angenommen wird, bleibt das vom Stimmvolk im März gutgeheissene Bundesgesetz über die Individualbesteuerung in Kraft. Der Bundesrat hat dessen Inkrafttreten auf 2032 festgelegt.

Eine Annahme der Initiative würde allerdings zu einem Widerspruch führen: Die Verfassung würde für Ehepaare bei der direkten Bundessteuer die gemeinsame Besteuerung vorschreiben, während das Gesetz den Übergang zur Individualbesteuerung verlangt. Es wäre dann am Parlament, diesen Widerspruch aufzulösen.

Lesen Sie unseren Artikel über die Besteuerung von Paaren in den Wohnsitzländern der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer:

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Editiert von Pauline Turuban, Übertragung aus dem Französischen: Janine Gloor

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