Wie soll die 13. AHV-Rente finanziert werden? Die Schweiz entscheidet über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 29. November über die vom Parlament beschlossene Lösung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ab, die eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte vorsieht. Bei einem Nein wird die 13. Rente zwar ab Dezember 2026 ausbezahlt, ihre Finanzierung bliebe jedoch weiterhin offen.
Der Monat Dezember hat in diesem Jahr für die Bezüger:innen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der ersten Säule des schweizerischen Rentensystems, eine besondere Bedeutung. Unabhängig davon, ob sie in der Schweiz oder im Ausland wohnen, erhalten sie zum ersten Mal eine 13. AHV-Rente.
Offen bleibt jedoch, wie diese finanziert werden soll. Am 29. November entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die vom Parlament beschlossene Lösung.
Worüber wird genau abgestimmt?
Die Abstimmung stellt die 13. AHV-Rente an sich nicht infrage. Sie wurde von den Schweizer Stimmbürger:innen im März 2024 mit 58,2% der Stimmen angenommen. Am 29. November müssen die Stimmberechtigten lediglich darüber befinden, wie ein Teil dieser neuen Ausgabe finanziert werden soll.
Alleinstehende Rentner:innen erhalten bis zu 2520 Franken mehr pro Jahr, verheiratete Paare bis zu 3780 Franken. Dies wird insgesamt mehr als vier Milliarden Franken pro Jahr kosten.
Da die Zahl der pensionierten Personen weiter zunimmt und die Renten regelmässig an die Lebenshaltungskosten angepasst werden, dürfte dieser Betrag steigen und ab 2035 fünf Milliarden Franken pro Jahr erreichen.
Um einen Teil dieser Mehrausgaben zu decken, schlägt das Parlament vor, die Mehrwertsteuer ab 2028 zu erhöhen. Der Normalsatz, der für die meisten Güter und Dienstleistungen gilt, würde von 8,1 auf 8,5% steigen – was einer Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte entspricht.
Der Sondersatz für Hotellerie würde seinerseits von 3,8 auf 4% angehoben. Der reduzierte Satz von 2,6%, der insbesondere für Lebensmittel, Medikamente oder Bücher gilt, bliebe hingegen unverändert.
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Diese Erhöhung der Mehrwertsteuer, die jährlich rund 1,4 Milliarden Franken einbringen würde, reicht jedoch nicht aus, um die Gesamtkosten der 13. AHV-Rente zu decken. Sie würde aber die Finanzen der AHV entlasten.
Der Bundesrat hat in seinem Reformprojekt AHV 2030, das sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, bereits ein Szenario für eine zusätzliche Finanzierung der 13. AHV-Rente vorgesehen. Dieses könnte sich auf eine erneute Erhöhung der Mehrwertsteuer oder auf eine Kombination aus Mehrwertsteuer und Sozialbeiträgen stützen.
Wie wird die AHV finanziert?
Die AHV wird nach einem Umlageverfahren finanziert. Das bedeutet, dass die von den aktiven Versicherten eingezahlten Beiträge direkt zur Finanzierung der Renten verwendet werden. Die Leistungen werden im Wesentlichen über die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgebenden finanziert, was rund 70% der Einnahmen ausmacht.
Der Bund deckt etwas mehr als 20% der Ausgaben, hauptsächlich aus allgemeinen Bundesmitteln sowie aus den Fiskalabgaben für Tabak und Spirituosen. Rund 9% der Einnahmen stammen aus der Mehrwertsteuer und der Spielbankenabgabe.
Hinzu kommen allfällige Erträge aus dem AHV-Ausgleichsfonds, die von Jahr zu Jahr stark schwanken können. Im Jahr 2025 beliefen sich die Einnahmen der AHV somit auf etwas mehr als 55 Milliarden Franken.
Wie steht es um die Finanzen der AHV?
Die AHV verfügt derzeit über relativ solide Finanzen. Das Geschäftsjahr 2025Externer Link schloss sie mit einem Gewinn von 4,4 Milliarden Franken ab. Diese günstige Ausgangslage lässt sich insbesondere mit den Mehreinnahmen aus der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) sowie der Reform «AHV 21» erklären.
Die Pensionierung der geburtenstarken Babyboomer-Generation und die sinkende Zahl der Erwerbstätigen setzen die Sozialversicherung jedoch unter Druck. Hinzu kommen nun die Kosten der 13. AHV-Rente.
Ab diesem Jahr werden die Ausgaben die Einnahmen um mehr als eine Milliarde Franken übersteigen. Ohne zusätzliche Einnahmen werden die jährlichen Defizite gemäss Schätzungen des Bundesamts für SozialversicherungenExterner Link bis 2035 auf fast fünf Milliarden Franken anwachsen. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer dürfte das Defizit auf drei Milliarden Franken reduziert werden.
Warum kommt die Vorlage vors Stimmvolk?
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer erfordert eine Änderung der Bundesverfassung. Die Stimmbevölkerung muss daher über den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHVExterner Link durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer entscheiden. Für eine Annahme ist das doppelte Mehr von Volk und Ständen erforderlich.
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Wer ist dafür, wer dagegen?
Parlament und Bundesrat unterstützen die Vorlage. Die bürgerlichen Parteien lehnen sie ab, während die Parteien der Linken und der Mitte dafür sind. Die grossen Gewerkschaftsverbände unterstützen die Erhöhung der Mehrwertsteuer ebenfalls, auch wenn Minderheitsstimmen in ihren Reihen sie bekämpfen. Dies gilt insbesondere für die Gewerkschaft des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), die eine Ablehnung der Vorlage empfiehlt.
Die Argumente für die Vorlage
Das Hauptargument ist finanzieller Natur. Die Einführung der 13. AHV-Rente wurde in einer Volksabstimmung beschlossen. Um den Volkswillen zu respektieren, gelte es nun, eine Finanzierung zu finden und zu verhindern, dass die AHV in die roten Zahlen rutsche.
Befürwortende der Mehrwertsteuererhöhung sind der Ansicht, dies sei der beste Weg, um die neue Leistung rasch zu finanzieren. Im Parlament hatte sich die Linke für eine Mischfinanzierung aus Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer eingesetzt. Sie betrachtet die beschlossene Lösung angesichts der aktuellen politischen Kräfteverhältnisse jedoch als den bestmöglichen Kompromiss.
Für die linken Befürwortenden verringert die Vorlage zudem den Druck zur Erhöhung des Rentenalters – ein Ansatz, der vor allem von bürgerlicher Seite befürwortet wird.
Die Befürwortenden der Vorlage betonen zudem, dass die Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte begrenzt sei und Güter des täglichen Bedarfs verschone. Aus ihrer Sicht übersteigt der Gewinn durch die 13. AHV-Rente für die grosse Mehrheit der Leistungsbeziehenden die zusätzliche Belastung durch die Mehrwertsteuererhöhung.
Die Argumente gegen die Vorlage
Die Gegner:innen der Vorlage stellen die Auszahlung der 13. AHV-Rente nicht in Frage, wohl aber die Art der Finanzierung. Sie sind der Meinung, dass eine Mehrwertsteuererhöhung die Kaufkraft der Haushalte übermässig belasten würde – eine Kaufkraft, die bereits durch steigende Krankenkassenprämien, Mieten und laufende Lebenshaltungskosten strapaziert sei.
Kritisiert wird an der Vorlage auch, dass die Massnahme nur einen Teil der 13. AHV-Rente finanzieren wird. Aus Sicht der FDP müssten vielmehr die strukturellen Probleme der AHV angegangen werden.
Auf der linken Seite betrachtet der VPOD die Mehrwertsteuer als unsoziale Abgabe, die Haushalte mit geringem Einkommen verhältnismässig stärker belaste. Die Gewerkschaft bringt zudem ein weiteres Argument vor: Angesichts des derzeit soliden Zustands der AHV-Finanzen sei eine zusätzliche Finanzierung vorerst nicht notwendig.
Editiert von Pauline Turuban, Übertragung aus dem Französischen: Claire Micallef
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