Basel-Stadt will Ombudsstelle für Polizeibeschwerden beibehalten
Beschwerden gegen die Kantonspolizei Basel-Stadt sollen dauerhaft bei der Ombudsstelle landen. Die Regierung zieht nach einer Testphase eine positive Bilanz und will die Regelung beibehalten.
(Keystone-SDA) Seit Anfang 2025 können sich Bürgerinnen und Bürger mit Beschwerden über die Polizei an die Ombudsstelle wenden. Diese Lösung im Rahmen einer Pilotphase ersetzt die frühere Beschwerdestelle innerhalb des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD)
Die Erfahrungen mit der neuen Regelung seien positiv, schrieb die Regierung in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme auf einen Vorstoss der inzwischen zurückgetretenen Grossrätin Tonja Zürcher (Basta).
Gemäss der Regierung gingen vergangenes Jahr 604 Beschwerden bei der Ombudsstelle ein, 68 davon betrafen die Kantonspolizei. Die Zahl der Beschwerden gegen die Kantonspolizei bewege sich im langjährigen Mittel. Zwar habe die Zahl der Beschwerden aus dem JSD bei der Ombudsstelle 2025 gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Es sei jedoch keine wesentliche Verschiebung zugunsten von Fällen aus dem JSD festzustellen. Diese Zahlen würden aber noch keine abschliessende Beurteilung zulassen.
Ombudsgesetz soll angepasst werden
Die Ombudsstelle gewährleiste eine vom Justiz- und Sicherheitsdepartement unabhängige Behandlung der Fälle, hiess es weiter. Die Regierung will die neue Zuständigkeit dauerhaft festlegen. Der Vorstoss von Zürcher aus dem Jahr 2020, der diese unabhängige Beschwerdestelle forderte, soll jedoch vorerst stehen gelassen werden. Grund dafür ist die allgemein gestiegene Arbeitsbelastung der Ombudsstelle.
Die für die Pilotphase bewilligten zusätzlichen 40 Stellenprozente sollen nach Einschätzung der Ombudsstelle für weitere zwei Jahre weitergeführt werden. Eine dauerhafte Erhöhung der Ressourcen erfordert eine Anpassung des Ombudsgesetzes, die bis 2028 vorgesehen ist.