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Basler Parlament ist für Stimmrechtsalter 16 – nun entscheidet Volk

Keystone-SDA

Jugendliche ab 16 Jahren sollen an die Urne gehen dürfen: Der Basler Grosse Rat befürwortet eine Senkung aktiven Stimm- und Wahlrechtsalters. Er hat am Mittwoch mit 61 zu 37 Stimmen einer entsprechenden Verfassungsänderung zugestimmt. Das Stimmvolk hat das letzte Wort dazu.

(Keystone-SDA) SP, Grüne, Basta und GLP sprachen sich dafür aus, während die bürgerlichen Fraktionen LDP, FDP und SVP dagegen waren. Die Mitte/EVP war gespalten. Das passive Wahlrecht, also die Wählbarkeit in Ämter, soll von der Neuerung unberührt bleiben und weiterhin erst ab 18 Jahren möglich sein.

Die Regierung unterstützt das Anliegen und legte letztes Jahr die nötige Verfassungsänderung für eine Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters 16 in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten vor. Regierungspräsident Conradin Cramer (LDP) sagte, dass bei einer Annahme rund 2300 weitere Menschen im Kanton demokratisch mitbestimmen könnten.

Das Parlament debattierte während zwei Stunden darüber. Hanna Bay (SP) sprach für die Mehrheit der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK), die eine Senkung befürwortet. Dies sei zumindest eine bescheidene Steigerung der politischen Partizipation – gerade für Jugendliche, die von vielen Entscheidungen, etwa bei der Bildung oder der Klimakrise, langfristig am meisten betroffen seien. Die demografische Entwicklung spreche auch dafür – die Stimmbevölkerung werde zunehmend älter.

David Jenny (FDP) als Sprecher der JSSK-Minderheit, betrachtete es als wenig sinnvoll, dass das zivilrechtliche Mündigkeitsalter 18 mit demjenigen für die politischen Rechte auseinanderklaffe. Er verwies zudem auf die Ablehnung einer solchen Vorlage in Riehen 2024, die mit 70 Prozent deutlich verworfen wurde. Dies sei ein wichtiger Hinweis – «nicht nur Stahlhelm-Bürgerliche» hätten eine Einführung von Stimmrechtsalter abgelehnt, sagte Jenny.

Zweistündige Debatte über politische Teilhabe

Patrick Fischer (SVP) sagte, die Ablehnung sei nicht etwa ein Misstrauensvotum gegenüber der Jugend. Rechte und Pflichten müssten aber zusammengehören. Wie Jenny sprach auch er sich gegen eine Entkoppelung vom Mündigkeitsalter aus. Wie auch andere Ratsmitglieder wies er auf die Riehener Stimmbevölkerung hin, deren Entscheidung von 2024 mit einer kantonalen Vorlage übergangen werde.

Nicola Goepfert (Basta) erinnerte daran, dass 16-Jährige die obligatorische Schulzeit hinter sich haben und eine Lehre absolvieren können. In diesem Alter verlange man von den Jugendlichen schon sehr viel Verantwortung – weshalb dann nicht auch die politische Teilhabe?

Die Verfassungsrevision geht zurück auf eine Motion von Jo Vergeat (Grüne) von 2019. Die Motionärin mahnte in ihrem Votum, sich nicht nur auf formalistische Diskussionspunkte zu beschränken. Es gehe um die Chance, einer ganzen Generation «die Hand zu reichen» und sie an die Politik heranzuführen. «Was können wir verlieren – wir können doch nur gewinnen mit einem klaren Bekenntnis zur Demokratie», sagte Vergeat.

Die Teilrevision Kantonsverfassung nach dem Grossratsbeschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum, weswegen die Basler Stimmbevölkerung an der Urne darüber entscheidet. Sie verwarf 2009 ein solches Anliegen mit 72 Prozent. Bisher kennt in der Schweiz einzig der Kanton Glarus das Stimmrechtsalter 16.

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